Bedburg
zur Franzosenzeit
Beiträge zur Heimatgeschichte
von Studiendirektor Dr. Alexander Kabza
Einleitung
Im Oktober des Jahres 1794 rückten die siegreichen französischen
Truppen in das gesamte linksrheinische Gebiet ein und errichteten
eine Fremdherrschaft, die erst nach 20 Jahren gestürzt werden
konnte. Zu-nächst ließ man die alten Verwaltungseinrichtungen
bestehen, aber die einheimischen Beamten hatten einen schweren Stand
gegen die rück-sichtslose Soldateska. In Aachen wurde dann
1795 eine Zentralverwaltung eingerichtet, der das Land zwischen
Maas und Rhein - eingeteilt in acht Bezirke - unterstand, seit 1796
wurde sie als Generaldirektion für das Gebiet zwischen Mosel,
Maas und Rhein maßgebend. 1797 erhielt dann das ganze besetzte
Gebiet in dem hochbegabten General Lazare Hoch einen militärischen
Befehlshaber, der mit eiserner Strenge gegen die überall eingerissene
Misswirtschaft vorging und zunächst die vor 1794 tätig
gewesenen Behörden und Gerichte wieder in ihre alten Rechte
einsetzte. Aber die Hoffnung, dass nun auch die glücklichen
Zeiten der früheren Jahrzehnte wiederkehren würden, erfüllte
sich nicht. Durch unerhöhte Kontributionen und militärische
Belegung war das Volk in ärgste Not geraten und auch die immer
häufiger werdenden Aushebungen waren nicht geeignet, Begeisterung
für die Fremdherr-schaft hervorzurufen. Der Lockvogel der linksrheinischen
Republik zog bei den anständig Gesinnten auch nicht. Nur jugendliche
Phantasten und politische Geschäftshuber verfielen dieser wahnwitzigen
Idee. Zu deutlich trat das Ziel Frankreichs, die Rheingrenze, allmählich
zu Tage.
Der seit dem 5. Oktober 1793 eingeführte französische
Kalender musste im amtlichen Verkehr angewandt werden. Die Monate
hatten folgende Namen: für den Frühling: Germinal = Keimmonat
(21./22. März - 19./20. April) Floréal = Blütenmonat
(20./21. April - 19./20. Mai), Prairial = Wiesenmonat (20./21. Mai
- 18./19. Juni); für den Sommer: Messidor = Erntemonat (19./20.
Juni - 18./19. Juli), Thermidor = Glutmonat (19./20. Juli - 17./18.
August), Fructidor = Fruchtmonat (18./19. August - 16./17. September);
für den Herbst: Vendémiaire = Weinlesemonat (22./24.
September - 21./23. Oktober), Brumaire = Nebelmonat (22./24. Oktober
- 20./22. November), Frimaire = Reifmonat (21./23. November - 22./23.
Dezember); für den Winter: Rinose = Schneemonat (21./23. Dezember
- 19./21. Januar), Pluviose = Regenmonat (20./22. Januar - 18./20.
Februar), Ventose = Windmonat (19./21. Februar - 20./21. März).
Dazu kamen 5 Ergänzungstage, alle vier Jahre ein 6. Sie werden
vor dem Herbst eingeschoben. Das Jahr 1 der neuen Zeitrechnung lief
ab 22. Septmeber 1792. Bei der Umrechnung ist zu beachten, dass
die Jahre III, VII und XI, also 1794/95, 1798/99 und 1802/03 von
den Franzosen als Schaltjahre gerechnet wurden, während der
Gregorianische Kalender solche 1796 und 1804 hatte. 1805 hat Napoleon
den republikanischen Kalender wieder abgeschafft.
1798 wurde dann die gesamte Verwaltung nach französischem Vorbilde
neu eingeteilt. Der ganze Niederrhein zwischen Köln, Aachen
und Kleve bildete das Roerdepartement mit dem Sitz in Aachen, wurde
von einem französischen Präfekten geleitet und zerfiel
in mehrere Bezirke (Arrondissements), an deren Spitze Unterpräfekten
standen. Bedburg gehörte zum Kölner Bezirk und zum Kanton
Bergheim. Seit 1802 war das ganze Gebiet der Regierung in Paris
unterstellt mit allen Rechten und Pflichten der altfranzösischen
Departements.
Durch ein Tagebuch des Bürgermeisters Oeppen aus dem Jahre
1800/1801 und mehrere Copie-Hefte aus der Zeit von 1803 bis 1811
sind wir in der glücklichen Lage, Einblicke in die Vorgänge
dieser Zei-ten zu tun und damit aus der Geschichte der engeren Heimat
reizvolle Illustrationen zu dem großen Weltgeschehen zu gewinnen,
das mit der Epoche der französischen Revolution seinen Anfang
nahm.
I.
Mitte Oktober 1800 wurde der Bürgermeister Reiner Oeppen, ein
Sohn des früheren Bürgermeisters Oeppen, zum Maire (Bürgermeister)
und der Bürger Martin Schnabel aus Frauweiler zum Adjunkten
(Beigeordneten) ernannt. Tags darauf versammelten sich um 2 Uhr
die Einwohner vor dem Gemeindehaus, und nach der Vereidigung der
beiden Neu-ernannten hielt der Bürgermeister eine Ansprache,
die "die Anempfehlung von reinem Patriotismus zum Ziel hatte".
Abbildung
1: Grabstein v. Reiner Oeppen auf dem "Alten Friedhof"
Reiner Oeppen war ein äußerst gewissenhafter Verwaltungsbeamter,
führte über seine Amtsgeschäfte genau Tagebuch, und
so können wir uns heute noch ein ziemlich klares Bild von den
Verhältnissen in Bedburg zur damaligen Zeit machen.
Die erste Amtshandlung war die Ernennung des Bürgers Johann
Maaßen zum Sekretär und des Peter Weitz zum Polizeisergeanten.
Der Erstgenannte wurde allerdings nach Jahresfrist durch einen Verwandten
des Bürgermeisters ersetzt. Die französische Regierung
hielt streng darauf, dass Geburts-, Sterbe- und Heiratsregister
sorgfältig geführt wurden. Wer eine Anzeige unterließ,
oder eine falsche Meldung erstatte, hatte Aburteilung vor dem Zuchtgericht
in Köln zu gewärtigen. Die Kirchenbücher wurden eingezogen,
nachdem die Pfarrer Abschriften gemacht hatten, und von Zeit zu
Zeit wurden die kirchlichen Eintragungen mit den amtlichen Melderegister
verglichen.
Fremde mussten noch am Tage ihres Eintreffens angemeldet werden.
Diese Bestimmung galt für die Gastwirte und für Private.
Den Juden wurde eine besondere Verordnung darüber an ihr Bethaus
geheftet.
Wohnungswechsel, besonders nach einem anderen Ort, war damals nicht
ganz einfach. So lesen wir, dass sich die Gemeinde Auenheim gegen
die Niederlassung eines Johann Ponschen aus Wiedenfeld wehrt, "weil
derselbe ein Tagelöhner mit 5 unversorgten brodlosen Kindern
sei, nebstdem eine Kuh auf fremde Güte hatte, indem derselbe
weder eigene noch Pachtländereien besitze usw." Man kann
nicht behaupten, dass das sehr sozial gedacht war. Geschickter drückt
sich eine Bedburger Polizeiverordnung vom 15. Messidor (4. Juli)
aus: Weil "verschiedene Hauseigentümer aus Gewinnsucht
verleitet, sich gesetzwidrig beigehen lassen, aus anderen Mayerien
(Bürgermeistereien) fremde, ungesittete, schlecht Denkende,
dem Wohl der Gemeinde äußerst nachteilige, oder auch
redliche, aber blutarme Leuten aufzunehmen, ohne die nötige
Anzeige von solchen Veränderungen gemacht zu haben", wird
bestimmt, dass jeder beabsichtigte Mietvertrag mit Auswärtigen
vorher vom Maire zu genehmigen seien. "Diese Verordnung ist
von der Kanzel zu verkündigen."

Abbildung
2: Ansicht des alten Augustinerklosters in Bedburg
Die Pfarre war durch Säkularisation (Einziehung von Gütern,
die vorher Eigentum der Kirche waren) arm geworden; die Einkünfte
reichten kaum hin, um die notwendigen Ausgaben für den Gottesdienst
und die Besoldung von Pfarrer und Küster zu bestreiten. An
Neuanschaffungen und größere Reparaturen war gar nicht
zu denken. Dabei wurde die Gemeinde bis zum Jahre 1809 im Unklaren
darüber gelassen, was mit dem alten Kloster geschehen sollte,
das der Bürgermeister in zahlreichen Eingaben als Wohnung für
den Pfarrer und die Vikare verlangte, weil das auch von alters her
so gewesen sei. Durch einen Erlass aus Schönbrunn vom 7.10.
1809 wurde endlich das Gebäude der Gemeinde zu dem beantragten
Zwecke überlassen.
Seit 1808 durfte auch in Frauweiler wieder Gottesdienst gehalten
werden, nachdem das Gehalt für einen besonderen Vikar sichergestellt
war.

Abbildung
3: alte Klosterkirche in Frauweiler
II.
Alle Häuser wurden fortlaufend nummeriert und jeder Bewohner
war verpflichtet, eine ordentliche Leuchte, eine geschlossene Laterne
anzuschaffen. Es fanden häufig Kontrollen darüber statt.
Säumige wurden in Polizeistrafe genommen. Früher waren
durch offene Leuchten, mit denen die Bürger auch in die Ställe
gingen, häufig Brände entstanden.
Der Verhütung von Feuersbrünsten galt auch die Verordnung,
dass am Kamin kein Stroh oder Flachs liegen darf und dass die Asche
in gehöriger Entfernung vom Hause aufbewahrt wird. Aber bei
Revisionen wurde immer wieder am Kamin Heu, Gebreit und Flachs gefunden,
besonders bei den Häusern der Witwen, die ja während des
Winters haupt-sächlich am Spinnrad saßen.
Durch einen schweren Sturm am 18. Brumaire X (9. Nov. 1801) war
viel Schaden angerichtet worden. Besonders die Dächer und Kaminaufbauten
hatten schwer gelitten, so dass in einzelnen Fällen das Feuermachen
polizeilich verboten werden musste, so z.B. bei Gertrud Nobis in
Buchholz, "weil ihr Kamin dem Strohdach gleichgemacht ist",
und bei Matthias Friedrichs in Kirdorf. Die Ortsvorsteher (Préposé)
werden mit ihrem Vermögen haftbar gemacht, wenn die Schäden
nicht bald ausgebessert sind und dadurch eine Feuersbrunst entsteht.
Am 4. Prairial (1801) erscheint eine Polizeiverordnung, dass alle
Kamine untersucht und gefegt werden müssen. Schornsteinfeger
Bürger Jaminco aus Düren wird am 18. Thermidor mit der
Revision beauftragt.
Die Feuerlöschgeräte werden gut in Ordnung gehalten. Der
Hamächer Wilh. Cremer muss die 6 Brandspritzen-Röhren
mit Drahn (Tran) und Umschlitt (Talg) schmieren, und der Hufschmied
Johann Steinhauer hält die Brandhaken in Ordnung. 1810 sind
3 besondere Feuerpumpen vorhanden und seit 1808 gab es auch Brandinspektoren.
Am 25. Vendemiaire XI (17.10.1802) "wurde die Gemeinde Bedburg
von Hauß zu Hauß versammelt und den erschienenen ernstlich
und strenge vorgehalten: 1. sollte keiner nach dem 29. dieses Monats
oder St. Ursula-Tag (also dem 21. Oktober) im städtchen mehr
flachs schwingen, sondern nach altem Herkommen damit an die Vogelstange
gehen, um der Feuergefahr auszuweichen usw."
Tags darauf wurde "Wittib Engel Hartmann von Blerichen dem
Friedensrichter angezeigt, weil sie Flachs im Backofen getrocknet
habe, welcher nachher in ihrer stube in brandt geraten ist, mit
dem Ersuchen, diese am Polizei Gericht beispielmäßig
(exemplarisch) zu strafen."
III.
Der Wachdienst ist genau geregelt und muss streng ausgeübt
werden. Alle 18-60jährigen Männer sind zu diesem Dienst
verpflichtet. Knechte erhalten keine besondere Vergütung dafür.
Die Ortsvorsteher der einzelnen Dörfer werden persönlich
haftbar gemacht, wenn durch säumigen Wachdienst "Brand-
und Diebsschaden geschieht".
Für jede Nacht ist in jeder Pfarre ein Wacht-Kommandant bestimmt,
der dafür sorgt, dass der Dienst von 9 Uhr abends bis morgens
5 Uhr (später 4 Uhr) stattfindet. "Wird er säumig
befunden, so hat er 3 francs Strafe zu zahlen und jeder seiner Untergebenen
20 Stüber (1 Stüber = 8,21 Pfennig); davon wird Licht
für die Wachtstuben beschafft." Wer behauptet, 60 Jahre
alt, also nicht mehr zum Wachtdienst verpflichtet zu sein, muss
einen amtlichen Geburtsschein vorzeigen. In Broich gab es nämlich
mehrere Bürger, die plötzlich ihr hohes Alter entdeckten.
"Die Wache muss in Stärke von 6 Mann unregelmäßig
"die ganze nacht hindurch alle Dörfer durchwandern, so
dass der Bösewicht niemalen weiß, zu welcher zeit die
wache hier oder dorten seyn kann (...) die wache hat ferner alle
nach 10 uhr über die straßen und an den sogenannten leimlöcher
befundenen verdächtige persohnen auf zu heben..."
Über die hauptamtlich angestellten Nachtwächter lesen
wir wenig Erfreuliches. Am 26. Dezember 1807 musste der Nachwächter
Wilhelm H. dem Friedensrichter angezeigt werden, weil er "in
solch hohem Grad der Trunkenheit erkannt wurde (10 Uhr abends),
dass derselbe in keiner Hinsicht den ihm anvertrauten Dienst thuen
konnte. Auf so viele Klagen der Bürgerschaft über die
Dienstvergessenheit u. fast ohnunterbro-chene Trunkenheit der Nachtwächtern
wollten meine (des Bürgermeisters) wiederholte Warnungen aushelfen,
im gegenteil geht die nächtliche Unsicherheit des städtchens
ihren Weeg vorwärts, daher sehe ich mich (...) genötigt,
die Trunkenheit und Dienstvergessenheit von Wilh. H. mit der bitte
zu berichten, denselben mittels angemessener polizeistrafe auf bessere
Weege zu führen."
IV.
Die Zeiten waren unsicher. Räubereien und Einbrüche kamen
häufig vor. Viel lichtscheues Gesindel wurde aufgegriffen und
sofort dem Friedensrichter Correns in Bergheim vorgeführt.
Die Wwe. S. in Geddenberg wurde angezeigt, "weil sie diebische
Gängler" aufnahm, Peter F. verhaftet, weil man Diebesgut
bei ihm fand. Ein ganz schlimmer Geselle, Jos. Schoenens von Morken,
der in Buchholz im Hause einer übelbeleumdeten Frauensperson
verhaftet wurde, erhielt vom Kölner Zuchtgericht 14 Jahre schweren
Kerkers ("in Eisen"). Die Beispiele lassen sich beliebig
vermehren.
Aber auch Felddiebstähle sind an der Tagesordnung. So wurden
Gertrud P., Elisabeth F., die Frau von Peter F., und die des Hein
R. "wegen verübten Felddiebstahls hierher gebracht und
24 Stunden im Civilarrest aufbewahrt". - Auch die Kinder Margaretha
L. und Eva B. wurden bei demselben Vergehen ertappt und vorgeführt,
aber "in Rücksicht ihrer zarten Jugend für diesmahl
nur wörtlich bestrafft". - Als in Blerichen und Kirdorf
auch die Strafen nichts fruchteten, wurde verboten, dass sich vor
Sonnenaufgang nach Sonnenuntergang und in der Mittagszeit zwischen
11 und 1 Uhr jemand auf dem Felde zeigte, mochte er Eigen-tümer
sein, oder nicht. In der Erntezeit wurde dieses Verbot auf die ganze
Gemarkung ausgedehnt.
Am 8. Ventose (27.2.) erhält der Feldschütz Pet. Becker
von Oberembt die Ermächtigung, das Kirdorfer und Bedburger
Feld gegen "Gebührnisse", aber ohne fixes Gehalt
zu bewachen; am 4. Messidor (23.6.) wird Hilger Könen von Buchholz
als Feldschütz angestellt. Aber alle Verbote und Sicherheitsmaßnahmen
können nicht verhindern, dass immer wieder Übertretungen
vorkommen. Es wird das Brüderchen der Frau Jos. F. in Geddenberg
beim Felddiebstahl ertappt und gibt an, von der Schwester geschickt
zu sein. Frau F. wird deshalb vor die Wahl gestellt, 3 Tage Arrest
auf der Ortswache abzusitzen, oder dem Friedensrichter vorgeführt
zu werden. Sie wählt das erste.
Eine andere Art von Diebstahl war das sogenannte "Kinkelweiden",
d.h. Viehtreiben auf fremde Brache und an den Wegen vorbei. Es war
zur Mittags- und Abendzeit streng verboten, sonst nur erlaubt, wenn
man die schriftliche Erlaubnis des Grundstückeigentümers
bei sich trug und das Vieh am Seile führte.
V.
Eine ähnliche Unsitte war das unberechtigte Holzholen aus den
Büschen. Am 1. Frimaire X (22.11.1801) lesen wir folgende Eintragung:
"Die Armen beschweren sich, dass wohlhabende Bürger dürres
Holz sammeln, das doch den Armen zusteht. Weil nun
1. die Aechtheit dieser Anklage durch die tägliche Erfahrnis
erwiesen ist,
2. mittels dieses Unfugs die Allmosen der Holzbeerbten in dem nemblichen
Augenblicke in die Hände niederträchtiger Geizhälsen
oder Ver-schwendern fallen, worin die heimlich bedürftigste
Menschenklasse mit Hunger und Kälte streitet,
3. just dieselben, welche schamlos genug sind, den Bettlern ihr
Sammelholz zu entziehen, eben die nemblichen sind, welche die häufigsten
und schädlichsten Diebstähle an Stock- und Stammholz verüben,
ordnet der Maire an, dass niemand mehr ohne "Erlaubnis-Charte
dürres Holz sammeln darf". Der Förster Michael Merckenich
wacht darüber, dass nur mittwochs und samstags gesammelt wird,
den ganzen Tag außer bei Mittagszeit. Dieser Michael Merckenich
war ein Angestellter des Grafen Salm; er legte am 28. Pluviose dem
Bürgermeister den Ver-eidigungsnachweis dass er "als Förster
des Bürgers Salm dahier" war.
Weil nun die gräflichen Besitzungen zum größten
Teil schon zu Nationalgütern erklärt worden waren, zog
man den Förster auch zum Gemeindedienst heran. Damals waren
nach einer Zusammenstellung des Bürgermeisters noch 547 Morgen
vorhanden, davon gehörten dem Kloster Bedburg 37 Morgen, der
sogenannte "Mönchebusch", dessen Reste wir heute
hinter dem Sportplatz sehen; 6 Morgen der Pastorat, am Broich; 37
Morgen, die 16 Einwohnern von Bedburg gehörten; 420 Morgen
waren Eigentum des Grafen, davon lagen 128 ½ um Magershof
herum, 206 bei Garsdorf, 94 ½ bildeten das Burgbroich oder
den "Erft-busch". 1 Morgen war der sogenannte Eichelkamp.
Ferner gehörten dem Abt von Kamp (am Niederrhein) bei Gommershovon
37 Morgen.
Bei der Aufzählung wird besonders vermerkt, "dass das
Kloster Bedburg von seinen Büschen den oel zur Pfarrkirche
Bedburg geben, nicht weniger der Graf Salm den Bedburger Einwohnern
unter der schar der forstbedienten das Holz aus den Nachbarbüschen
belassen müsse, dergestalt, dass, wenn der Morgen 10 Reichsthaler
gelte, derselbe den Bed-burger bürgern zu 6 Reichsthalern verbleiben
müsse."
Außer dem Holz hatten die Bedburger noch ein wertvolles Brennmaterial
im Torf. Im Jahre 1800 wurden 22 Familien von Broich, 31 von Geddenberg
und 26 von Buchholz damit aus dem "Gemeinheitsbroich"
beliefert. Nach dem Stechen mussten die Löcher wieder vorschriftsmäßig
zugeworfen werden. Wer das versäumte, wurde für das nächste
Jahr von der Belieferung mit Torf ausgeschlossen. So erging es 1801
vier Familien aus Broich. Zeitweise haben die Franzosen das Torffeuern
ganz verboten.
Am 28. Vendémaire des Jahres X (1801) wird ausdrücklich
erwähnt, dass "die Wittib Gräfin Salm ihren Wohnort
hier zu Bedburg gewählt". Nachdem am 16. Ventose ihre
Güter beschlagnahmt worden waren, musste sie offenbar aus steuerlichen
Gründen angeben, welches ihr ständiger Wohnsitz sei. Eine
spätere Ordre wollte den Privaten alle Rechte auf die Nationalgüter
nehmen, wurde aber bald dahin abgeän-dert, dass bis zur endgültigen
Entschädigung die früheren Besitzer ihre alten Rechte
weiter ausüben dürften. Das Schloss mit allen Liegenschaften
wurde später auf 114.920 francs abgeschätzt.
VI.
Neben den bisher aufgezählten Schädigungen im Wald und
Feld wird in dem Oeppen´schen Tagebuch auch bitter Klage über
die Verwüstungen geführt, die von unbewachten Pferden
angerichtet werden. Verschiedene Einwohner von Blerichen hatten
sich darüber beschwert, dass "die pferde täglich
großen Schaden im felde zurichten, und dieses einzig daher
entstünde, dass der Préposé (Vorsteher) zu Blerichen
die Klister und frieden (Einfriedungen) aufwerfen zu lassen, versäume".
Deshalb bestimmte der Maire, dass "alle anschließenden"
ihre Frieden aufwerfen müssen, sonst geschieht es auf ihre
Kosten durch eigens angenommene Arbeiter. Dasselbe wird auch für
Broich und Geddenberg angeordnet. Dort stellt man den Caspar Zimmermann
und den Anton Roderigo als Aufseher der Pferde an. Sie erhalten
pro Pferd 6 Schillinge (etwa ½ Mark) und zu Kirmes einen
Weck.
Auch die Hunde sind zu einer Landplage geworden. "Bei den jezigen
heißen Tagen hört man leider hundert Unglücken von
wüthenden Hunden. Die Ursache der Wuth entsteht groeßtenteils
aus der Verwahrlosung der Hundehaltern; jeder Mann hält sich
einen, unter dem Namen Fix oder Pudel bekannten Haushund, führt
denselben überall mit sich, lässt denselb ganze Tage im
felde laufen, ohne für Saufen des Hundes zu sorgen. An einem
frühen Morgen befinden sich viele unglücklich durch den
biss eines einheimischen, wüthenden Hundes, der entweder im
felde von bösen Hunden selbst gebissen, oder aus Mangel von
Wasser in sich selbst wütend wurde. Diesen großen Unheilen
möglichst vorzubeugen, macht die Sorge für die allgemeine
Sicherheit hiermit zu befehlen nötig, dass von der jetzigen
Stunde an jedem Hundshalter strengst verboten sei, seinen Haushund
mit sich ins Feld zu nehmen. Würde jemand hierwieder frevelnd
befunden werden, so hat jeder Bür-ger das Recht, den Hund tod
zu schlagen oder zu erschießen. Der Ueberbringer des Hundes
erhält nebst dem auf Kosten des Hundshalters eine angemessene
Belohnung." Es handelte sich offenbar um eine Tollwutseuche.
Schon vorher war einmal angeordnet worden, dass der Jäger Merckenich
kontrollieren sollte, ob überall die nötigen Vorsichtsmaßregeln
getroffen seien. Säumige mussten 20 Stüber zahlen, und
ihr Hund wurde erschossen.
Damit ist aber das Sündenregister unserer Altvordern noch nicht
abgeschlossen. Hermann M. von Kirdorf holte sich "bei Nacht
und Unzeit" zum Bau eines neuen Backofens vom Kirchhof Steine,
die der Gemeinde gehörten. Nach einer sachverständigen
Schätzung hat er etwa 350 "Gemeinheitssteine" weggenommen
und muss nun 7 francs Entschädigung bezahlen. Aus Wut verklatscht
er den Wilhelm R., der zum Bau einer neuen Treppe ebenfalls Steine
vom Kirchhof genommen hatte. Dieser zahlte 2 francs.
Am 18. Rivose geriet die ganze Gegend in Aufregung. In Auenheim
war die Katharina Orth spurlos verschwunden und ihr Brotherr kam
in Verdacht, sie ermordet und dann verscharrt zu haben. Mit einem
großen Polizeiaufgebot wurde das ganze Anwesen untersucht
und der Garten umgegraben; aber man fand nicht die geringste Spur
und musste den Verhafteten wieder entlassen.
Ein Steckbrief vom 9. Pluviose beschreibt die "fünf Bösewichter,
welche den Vater der Franken Republik, Bürger Bonaparte, tödten
wollten."
VII.
Am 15. Pluviose wird bekannt gemacht: "Die französische
Republik duldet jede Religion, sie verspricht jedem Gliede Schuz,
und verbürget sich, dass der Gottesdienst auf keinerlei Weise
gestört oder unterbrochen werden soll. Dem ungeachtet erlauben
sich die hiesige Bier- und Brandweinzäpfer während des
sonntäglichen Gottesdienstes, brave Religionsglieder dem Gottesdienst
zu entziehen und jedem Muthwillen offenes Feld zu geben. Bürger!
Ihr kennet selbst so gut Religions Pflichten, als gewiss auch die
Religions Dultung und der Schuz des Gottesdienstes von Seiten der
Franken Republik bekannt ist; daher werdet ihr selbst jene Polizeistrafe
von 40 Stübern zum Wohl hiesiger Pfarr-Armen gesetzmäßig
und billig finden, womit jeder Wirth ohne Nachsicht bestraft wird,
welcher von nun an befunden wird, einem Bürger - reisende Fremde
ausgenommen - während des sonntäglichen Pfarr-Gottesdienstes
Bier oder Brandwein gezapft zu haben. Der im Wirthshaus zur nemlichen
Zeit befundener Gast wird hingegen mit 20 Stüber zum Wohl der
Pfarr-Armen bestraft werden. Der Pfarrer von Bedburg wird ersucht,
gegenwärtige Polizei-Verordnung am morgigen und nächsten
Sonntag wehrend des Pfarrdienstes in dem katholischen Bethhause
zu jedermann Nachachtung zu verkünden".
Abends nach 10 Uhr durfte überhaupt nichts mehr verzapft werden.
Dass solche Verordnungen nicht immer pünktlich befolgt werden,
wissen wir ja aus Erfahrung. So wurde den 19. Rivose der Beschluss
wegen Störung des Gottesdienstes noch einmal in Erinnerung
gebracht,. Es heißt da sehr drastisch: "Wer einheimischen
Vollsäufern während des sonntägigen Gottesdienstes
zapft, soll beim Polizeigericht angezeigt werden."
Und am 25. Januar 1810 berichtet der Maire an den Friedensrichter
Correns in Bergheim:
"Die Nachschwärmereyen in den Wirthshäusern nehmen
dahier im städtchen dergestalten überhand, dass fast täglich
bis zu ausbrechender Sonne gesoffen und Ausschweifungen begangen
werden. Eine mehrmalen verkündete verordnung, um zehn Uhren
die Wirthshäuser zu schließen, wird nur mit verachtung
übergangen. Der insolenter Wirth glaubt gar, mit der patent
Abgabe, die er zahlt, hätte er alles gethan, wozu er schuldig
wäre, und er hätte sich an keine Polizei zu stören,
daher entsteht es, dass brave Eltern klagen, dass ihre Kinder sich
an ihrem beutel frevelen, um nur die Nächtlichen verschwendungen
aushalten zu können. (...) Daher meine bitte, die in beiligendem
Verbalprozes (Protokoll) benannte Individuen ym nächsten Polizeigericht
zu bestrafen, und dabei des Wirthen nicht zu vergessen".
Erst ein Jahr später, am 14.1. 1811, lesen wir, dass die Strafen
gewirkt haben, dass man nach 10 Uhr keinen Bürger mehr in den
Kneipen antrifft. Nur die französischen Veteranen, die im Schloss
und im Frauweiler Kloster untergebracht sind, stören sich an
nichts, wollten "ehrsame Wirthe verführen".
Abbildung
4: Schloss und Mühle um 1795 ( Gemälde von F.A. Reuter)
VIII.
Mit der Nachbargemeinde Lipp scheint Bedburg damals auf nicht besonders
freundschaftlichem Fuße gestanden zu haben. Gleich zu Beginn
seiner Amtstätigkeit musste sich Bürgermeister Oeppen
mehrmals mit dem Maire von Caster über Grenzstreitigkeiten
in dem Gelände unserer heutigen Badeanstalt auseinandersetzen.
Und als für die verschiedenen Ortschaften durch die Kantonalregierung
der Termin für die Jahrmärkte festgesetzt worden war,
wollten die Lipper "trotzweis" ihren Markt eine Woche
früher abhalten, an dem für Bedburg angesetzten Tage.
Herr Oeppen machte die vorgesetzte Behörde darauf aufmerksam,
bat, "diesem frevelmuth zweckmäßig vorzubeugen"
und verhinderte dadurch das unangenehme Konkurrenzunternehmen. Der
Bedburger Markt war dann auch gut beschickt: 288 Füllen standen
zum Verkauf, außerdem viel Eisenwaren, Flachs und hölzerne
Artikel. Zahlreiche Buden waren aufgeschlagen. Zur Aufrechterhaltung
der Ordnung wurde von Bergheim Gendarmerie herangezogen, außerdem
von Blerichen und Kirdorf für den Vormittag 10 Schützen,
8 von Buchholz und Garsdorf als Ablö-sung am Nachmittag. Die
Wirthe mussten vorher 50 Franken an das Wohltätigkeitsbureau
zahlen, dann durften sie sonntags, montags und dienstags Musik spielen
lassen. Dazu war auch sonst immer besondere Erlaubnis erforderlich.
Die Junggesellen durften im Floréal (zur Frühkirmes)
einmal Musik halten: In Auenheim am 6., in Bedburg am 13., in Frauweiler
am 20. und in Kirdorf am 27. Es kommen also nur Kirch-dörfer
dafür in Frage. Als die von Garsdorf einmal ohne Erlaubnis
aufspielten, gab es eine strenge Untersuchung. Die Gebrüder
Nobis, Ludwig Düsemann und Georg Müller wurden deshalb
bestraft.
Das mancherorts übliche Mailäuten wurde verboten, weil
"dabei weder die Ehre eines höheren Wesens befördert,
noch die Gemüter der Einwohner zu einem erhabenen Ziel erbaut,
im gegenteil zu zottischen Ausschreitungen Anlass gegeben wird".
Dieser Erlass wurde in allen Pfarrkirchen verkündet, wie ja
überhaupt die Kanzel oft benutzt wurde, um den Einwohnern wichtige
Verordnungen bekannt zu geben. Prozessionen außerhalb der
Kirche waren verboten, auch die seit fast 200 Jahren übliche
Prozession von Auenheim nach Remagen. Am 8. Vendémaire des
Jahres 1810 wird der Brudermeister der Apollinarisbruderschaft von
Auenheim zur Verantwortung bestellt "wegen desfalfigen Collecten
und der auf den 15. Oktober dem publicum zum Ausgehen bekannt gemachten
procession". - "Der Brudermeister Wilh. Heinrich Dünwald
erschien und erklärte, "dass er nicht gesinnt sei, eine
Prozession von Auenheim auszuführen; die Kollekten wären
sonst gehalten worden, um die mit Nervenkrankheit behafteten Personen
in der sonst nach St. Apollinarisberg üblich gewesenen prozession
auf Karren unentgeltlich hinzufahren, und daselbst eine Kerze zu
opfern. Damalen nach Einstellung der Prozessionen, sei die Kollekte
zur Anschaffung einer Kerze in der Kirche zu Auenheim und zur besonderen
Unterstützung gebrechlicher Personen auf den Wunsch frommer
Kristen beibehalten worden, wobei man sich der alten Bettel-Zettelen
bedient habe, um die Verfälschung andere Einsammler zu verhüten,
ohne dabey im Sinne zu führen, irgend wider französische
Verordnungen anzugehen. Er sei auch erbietig, die Rechnung über
die mehrjährigen Kollekten hier vorzubringen;" wozu ihm
dann eine Frist von 3 Dekaden anberaumt wurde. (Jeder Monat war
in drei Abschnitte von 10 Tagen (Dekaden) eingeteilt.)
IX.
Die Kirchmeister wurden jetzt von der weltlichen Behörde ernannt
und hatten über die Kassenführung dem Bürgermeister
Rechenschaft abzulegen. Der sorgte aber auch energisch dafür,
dass die Pacht für die Kirchenländereien bezahlt wurde.
Darin war man in den letzten Jahren sehr säumig gewesen. Die
Kirchenrechnungen vom Jahre 1759 - 1800 wur-den am 16. Messidor
X (5.7. 1801) bekannt gemacht.
Als die neuen Steuerrollen angelegt wurden, gab es natürlich
viel Gezänk über die Einteilung der Ländereien nach
ihrer Güte. Die Bürgermeister des Kantons versammelten
sich häufig, diese schwierige Frage gemeinsam zu regeln. Al
sie wieder einmal in Bergheim tagten, "zog sich inmittels Maire
Krosch von Rheydt zurück, und wollte auf seinem Ungleichheitsideen-System
starrend beharren". Für Bedburg wurde schließlich
der Plan angenommen, den schon vor Jahren der alte Bürgermeister
Oeppen aufgestellt hatte, der Vater des jetzigen. Danach wurde der
Grundbesitz der einzelnen Gemeinden nach der Güte eingeteilt:
Klasse I. II. III. IV. V.
Bedburg 1/5 - 1/5 1/5 2/5
Broich - - ¼ ¼ 2/4
Geddenberg - - ¼ ¼ 2/4
Buchholz 2/5 1/5 1/5 1/5 -
Frauweiler 3/8 1/8 2/8 1/8 1/8
Garsdorf 2/5 1/5 1/5 - 1/5
Auenheim ½ ¼ ¼ - -
Rath ¾ - ¼ - -
Kirdorf-Blerichen ¾ - ¼ - -
Gommershoven ¼ ¼ ¼ ¼ -
"Die Büschen wurden 6 ¾ Morgen reduziert zu 1 Morgen
mittlerer Ländereien angenommen, hergegen 2 Morgen Benden zu
1 Morgen mittlerer Klasse Ländereien, 1 Morgen Garten zu 1
Morgen bester länderei und die Hausplätze zu 1 Morgen
bester länderei "angeschlagen." Nach dieser Taxe
wurde die neue "Mutterrolle" für die Grundsteuer
aufgestellt.
Daneben gab es noch Personen-, Mobiliar-, Fenster-, Tür-, Fahrtor-
und Gewerbesteuer, abgesehen von den Kontributionen, die ab und
zu den einzelnen Gemeinden auferlegt wurden. In der ersten Zeit
der französischen Herrschaft hatte die Grafschaft Bedburg eine
Anleihe von 12 und eine von 8 Millionen livres aufbringen müssen.
Um die Einlösung der Zins- und Tilgungsscheine wurde ein heftiger
Kampf geführt; schließlich setzte der Bürgermeister
durch, dass der Pfarre Bedburg samt Kirdorf 10.361 livres, der Pfarre
Auenheim 1.541 livres gutgeschrieben wurden. (Das livre war bis
1796 die französische Münzeinheit, ungefähr 1 franc;
damals war das französische Geld schon stark entwertet, Assignatenwirtschaft).
Dabei hatte der "Archivist und Registrator" Körfgen
in Aachen seiner Heimatstadt gute Dienste geleistet. Er und seine
Mitarbeiter erhielten als "Liquidationsräthe" für
ihre Bemühun-gen ¼ % der gutgeschriebenen Summe.
X.
Aber auch sonst kämpfte der Bürgermeister um die Herabminderung
der Lasten, die seiner Gemeinde aufgebürdet wurden. Denn neben
den Steuern sind noch Spann- und Handdienste für das Militär
zu leisten, Arbeiter müssen zum Festungsbau nach Jülich
und Düsseldorf gestellt werden; nach Jülich aus dem Kanton
Bergheim allein 800. Da wundert es uns nicht, wenn die Beitreibung
der einmal festgesetzten Steuern und Abgaben auch mit unerbittlicher
Strenge durchgeführt wird. Der Polizeisergeant Merckenich erhält
für jede Mahnung einen Stüber von den Säumigen, und
jeden dritten Tag erscheint er bei ihnen, bis alles bezahlt ist.
Auswärtige Kontrolleure wachen über die Richtigkeit der
Angaben. Am 21. Frimiaire (12. Dez.) erschien ein solcher aus Bergheim,
notiert in Rath 4 Tore mehr als angegeben waren; bei Johann Finger,
Jakob Schütz, Jakob Harff und Vinzenz Wiedenfeld; in Bedburg
wurden 15 mehr angesetzt. Man beschwerte sich darüber, weil
sogar die Tore von 7 unbewohnten Häusern versteuert werden
sollten.
Der Steuerempfang wird für jedes Jahr öffentlich vergantet.
Zahlungskräftige Bürger erbieten sich, das Steuereinziehungsgeschäft
gegen einen gewissen Hundertsatz ( 2 ½ - 4 ½ %) der
Einnahme zu besorgen. Der Bürgermeister muss alle 10 Tage die
Rechnungen prüfen. Dabei standen ihm 1801 die Bürger Heinrich
Anton Oeppen, Frz. Theißen, Adam Jobs, Peter Jos. Körfgen,
Christian Kemps, Tillmann Heidemann, Johann Iven und Salomon Leyser
als Rechnungsprüfer zur Seite. - Aber trotz sorgfältigster
Aufstellung der Listen gab es auch damals Unzufriedene. Manche ließen
sich sogar zu beleidigenden Äußerungen hinreißen.
Am 8. Germinal (29. März) wird in Blerichen durch dort vorhandene
Glocke die Gemeinde zusammengerufen und der Bürger Knips muss
folgende Erklärung abgeben: "Es tut mir herzlich leid,
dass ich aus Unbesonnenheit und Bosheit die jetzige oder vorige
Verwaltungsobrigkeit mit einem Schandwort beleidigt habe. Ich bereue
diesen fehler vor der ganzen Gemeinde". Am 3. Messidor (22.
Juni) müssen die Bürger Vinzenz Schenkel und Gerard Becker
in Frauweiler öffentlich Abbitte tun wegen Beleidigung des
Beigeordneten Schnabel.
Die Gemeinde war in ihren Ausgaben sehr sparsam. Es wurden "dem
maire zur Entschädigung und zur bestreitung der bureau-Kosten
70 francs, 79 centimes aufs ganze Jahr huldreich zugedacht".
Der Polizeisergeant erhielt pro Monat 24 francs, der Briefträger
anfangs desgleichen, später erbot sich der Bürger Peter
Weitz, den Dienst für 16 francs zu versehen, die Flurschützen
bekamen 15 francs monatlich.
XI.
Die Ausbesserung und Unterhaltung der Wege wird von den Anwohnern
in natura übernommen; Drückeberger müssen hohe Geldbußen
zahlen. Stadtmauern und Brücken waren dem Verfall nahe. Die
Mittel zur Wiederherstellung sollten aus einem Brückenzoll
gewonnen werden. Die Interessenten waren bereit, die Kosten vorzuschießen,
wenn die Regierung einen solchen Zoll bewilligte. Als dann am 11.
Messidor des Jahres XII (30. Juni 1803) ein Pfeiler der Hauptbrücke
in der Mitte des Städtchens eingestürzt war, wurde die
Angelegenheit dringlich, und am 7. Fructidor desselben Jahres (25.
Aug. 1803) verlieh Napoleon dem Städtchen das Recht auf Brückenzoll.
Dieser wurde meistbietend verpachtet und von Fuhrwerken bei der
Ausfahrt aus der Stadt an beiden Toren erhoben. Der Müller,
der mit seinen schweren Karren hauptsächlich die Brücken
erschütterte, wollte sich drücken, indem er behauptete,
der Zoll sei nur für die mittlere Brücke bewilligt und
müsse auf dieser erhoben werden. Da sein Hauptverkehr nach
der Gillbach hin ging, wäre er dabei gut weggekommen. Aber
die Aufsichtsbehörde bestätigte die vom Maire getroffene
Regelung.
Bedburg besaß damals nach einer Notiz vom 20. Germinal XIII.
(10.4.1804) 4 Steinbrücken über die Erft und eine über
den Brandgraben. Am 11.8.1804 heißt es: "da die am ende
des städtchens an dem Lipper thor über den Brandgraben
und die Erft stehende steinerne brü-cke jeden Augenblick der
Gefahr ausgesetzt ist, einzustürzen, indem die fundamenten
durch das wasser weggetrieben und der hauptbogen gespalten ist,
so soll der Ansteigerer besagte brücke gleich ganz neu bauen,
welche lang ist 13 meter 184 millimeter; er soll das Rosterwerk
(les attenants) mit 628 meter holz belegen, und die brücke
mit hausteinen überdecken lassen. Das Rosterwerk wird mit Holz
gemacht, damit die steinerne brücke nicht vor und nach in den
weichen Boden versinken könne." Auch das Straßenpflaster
wurde damals ausgebessert, ebenso die Stützmauer an der Erft
bei der Mühle. Über Arbeiten an der Stadtmauer erfahren
wir leider nichts. Man hat sie wohl verfallen lassen. Nur dem Umstand,
dass an einigen Stellen Aufbauten errichtet wurden, verdanken wir
die Erhaltung des Stücks in den Hintergebäuden vom Hause
Herrenbrück (neben der Apotheke) bis zum Ende des Grundstü-ckes
Josef Gierling.

Abbildung
5: Rest der alten Stadtmauer an der Rückfront des Anwesens
Kraus, auf das Fachwerkanbauten errichtet wurden.
XII.
Die Munizipalräte (Gemeinderäte) Heinrich Sieben (Präsident),
Wilhelm Huttanus, der Rentmeister des Grafen, (Sekretär), Johann
Hamacher, Johann Wolff, Gerard Wahlers, Johann Welter, Franz Wilhelm
Müller, Wilhelm Klouth und Johann Broich, sowie die Anklags-
und Urteilsgeschworenen Wilhelm Körfgen, Tillmann Heidemanns,
Reiner Klefisch, Peter Eiffel, Gottfried Müller, Leonhard Henk,
Michel Juris und Johann Schumacher (1801) versehen ihr Amt ohne
Vergütung. Die Ortsvorsteher sind nur von Wache, Einquartierung
und Handdiensten befreit. Das war allerdings schon eine erhebliche
Vergünstigung; denn an Einquartierungen fehlte es nie. Die
kleineren Abteilungen sollen gar nicht erwähnt werden. Am 30.
Germinal (20. April) rückten 12 Offiziere, 12 Bediente und
650 gefangene Russen des Regiments Bikof ein. Davon wurden im Städtchen
8 Offiziere und 132 Mann untergebracht, die anderen auf die Ortschaften
verteilt. Für den Weitermarsch nach Köln verlangte der
Stab noch die Gestellung eines doppelspännigen Fuhrwerks zum
Transport von Ausrüstungsgegenständen. Am 20. Floréal
(10. Mai) folgt das 2. Bataillon der 94. Halbbrigade. Der Stab,
die Grenadierkompagnie und 21 Mann der 1. Komp. bleiben im Städtchen,
zusammen 10 Offiziere, 8 Pferde und 146 Mann. Am folgenden Tage
kommt das 3. Bataillon der 10.. Halbbrigade, und in Bedburg werden
wieder 8 Offiziere, 4 Pferde und 128 Mann untergebracht. Als am
30. desselben Monats 6 Kompanien (!) des 19. Kavallerie-Regiments
einrücken sollen, begibt sich der Bürgermeister sofort
nach Bergheim, um Beschwerde über die zu große Belegung
zu führen. Tatsächlich wurden dann nur 2 Kompanien in
Bedburg einquartiert, 2 kamen nach Hüchelhoven und 2 nach Oberaußem.
Als Napoleon zum russischen Feldzug durch unsere Gegend kam, lagen
längere Zeit Artillerie-Regiments in Bedburg.
Trotzdem die meisten Truppen Fleisch und Brot selbst mitbrachten,
wurde doch schon bald über Teuerung geklagt. Auch sonst müssen
allerlei unangenehme Vorkommnisse zu verzeichnen gewesen sein. Der
kluge Bürgermeister ging Unannehmlichkeiten mit dem Militär
dadurch aus dem Wege, dass er Beschwerden über die Einquartierung
erst nach dem Abrücken annahm.
XIII.
Alljährlich wurden die jungen Leute, die das militärpflichtige
Alter erreicht hatten, zur Auslosung nach Bergheim befohlen. Es
war gestattet, einen Stellvertreter mitzubringen. Aber manch einer
ist dabei schwer betrogen worden. Der Stellvertreter ließ
sich eine große Summe auszahlen und machte sich nachher aus
dem Staube. Es gab auch Unternehmer, die Ersatz besorgten; aber
auch mit diesen machte die Gemeinde Bedburg böse Erfahrungen.
Deshalb sah sich der Bürgermeister veranlasst, den jungen Leuten
den Heeresdienst schmackhaft zu machen. "Durch mich ruft Sie
die Stimme des Vaterlandes zum Dienst, und Ihre Rechtschaffenheit
bürgt mir dafür, dass Sie ihr folge leisten, und nach
geendigter Dienstzeit unter den Jubel Ihrer Mitbürger als Helden
und Sieger zurückkehren werden."
Die Deserteure bereiteten ihren Angehörigen und der ganzen
Gemeinde große Schwierigkeiten. Deshalb ermahnt der Maire
die jungen Rekruten immer wieder eindringlich, dem Dienst treu zu
bleiben. Es lag auch Veranlassung vor, streng darauf hinzuweiden,
dass es verboten sei, Kriegsdienste bei fremden Mächten zu
nehmen. Damit waren natürlich die deutschen Bundesstaaten gemeint.
Man wollte die neu mit Frankreich vereinigten Gebiete streng gegen
das übrige Deutschland abriegeln. Darauf deuten auch manche
Verkehrs- und Zollmaßnahmen hin. Das linke Rheinufer sollte
ein vollwertiger Bestandteil der französischen Republik werden.
Die Gewerbetreibenden erhielten Einladungen zum großen Markt
in Paris; die Bürgermeister mussten "auflauren, dass keine
Kaufleute ohne patent, so jenseits des Rheines wohnhaft sind, diesseits
des Rheins Waaren verkaufen"; "lufttragende Zöglinge
des hiesigen landes werden aufgefordert, den Vieharzeneyschulen
zu Alfort bey Paris beyzuwohnen"; zur Anlegung von "Pferdssutereien
sollen die ersten Pferdsliebhaber und die schönsten Springhengste"
gemeldet werden; wer Lust hat, Notar zu werden, soll seine Bewerbung
einreichen; das Fest der Stiftung der Republik soll überall
feierlich begangen werden. Dass die Bedburger aber über Nacht
keine Franzosen geworden waren, geht daraus hervor, dass man sich
mit Glockengeläut begnügt, im übrigen aber ruhig
seiner Arbeit nachgeht. Wenn eine Verordnung nur in französischer
Sprache ankam, ohne dass der deutsche Text beilag, wurde sie einfach
nicht verkündet (wenigstens in der ersten Zeit). So erging
es sogar einem Aufruf der Konsuln.
Für das große Friedens- und Vereinigungsfest am 30. Germinal
X (20. April 1801) waren die Zeremonien vorgeschrieben: am Vorabend
von 6-7 Uhr, am Tage selbst von 12-1 und von 6-7 Uhr musste mit
allen Glocken geläutet werden, um 1 Uhr versammelte sich die
Bürgerschaft auf dem Markt. Die Friedensartikel, eine Botschaft
der Konsuln und eine Proklamation des Präfekten wurden verlesen.
Der Bürgermeister benutzte aber die Gelegenheit, um auch wichtige
Gemeindegeschäfte, die ihm wohl am Herzen lagen, zur Sprache
zu bringen, da er seine Schäflein so schön zusammen hatte.
Erst zum Schluss hielt er dann eine Ansprache "über die
glücklichen Folgen des Friedens." (Gemeint ist der Frieden
von Lunéville, durch den das linke Rheinufer mit Frankreich
vereinigt wurde.)
Nach 10 Jahren lauten die Berichte über patriotische Feste
allerdings schon anders. Am 21. April 1811 wurde die Geburt des
französischen Thronfolgers, der den stolzen Titel eines Königs
von Rom erhielt, im ganzen Reiche durch ein Kinderfest gefeiert.
In Bedburg versammelten sich morgens um 9 Uhr die 11- und 12-jährigen
Knaben und Mädchen und wurden in feierlichem Zuge zur Kirche
geleitet. Etwa 50 von ihnen waren von den wohlhabenden Bürgern
in lebhafte grüne Gewänder gekleidet, um der frohen Glückshoffnung
Ausdruck zu verleihen, die das Leben der Kinder begleiten sollte.
Der Pfarrer betonte in seiner Ansprache ganz besonders seine Anhängigkeit
an die Person des Kaisers und beschloss die Feier mit den Te Deum.
Alles war begeistert.
Am 8. Juni fand dann noch einmal eine besondere Feier für die
ganze Bürgerschaft statt. Morgens traten um 9 Uhr vor dem Gemeindehause
alle Beamten der Bürgermeisterei, die Kirchenräte, die
Nationalgarde (Bürgerwehr), die französischen Veteranen
und Zollbeamten an, und nachdem der Maire eine zündende Ansprache
gehalten hatte, ging es im Festzug zur Kirche. Während des
Hochamtes und des Te Deums wur-den Salven abgefeuert. Nachmittags
gab es Freibier mit Tanzmusik und Scheibenschießen. Um 9 Uhr
mussten alle Häuser illuminiert sein. Abends war Ball bei Reisinger
(heute moderne Lichtspiele). Der Bür-germeister schrieb dem
Pfarrer: "Da übrigens die Juden an dem Giebel ihres Gebetshauses
eine Vaterundaltar errichtet, so wird es unserseits passend seyn,
die einzig zur Straße gehende Chorfenster der Kirche glänzend
zu beleuchten."
XIV.

Abbildung
6: Turm des ehem. Kölner Tors (im 19. Jh. gotisch umkleidet)
Am 22. Oktober 1810 meldet der Bürgermeister dem Unterpräfekten,
dass die Straßen des Städtchens der Verordnung vom 11.
August entsprechend neue Namen erhalten hätten. Der Sandweg
vom Kölner Tor bis zum Ende der Erft wurde Napo-leonstraße
genannt (rue de Napoléon), um das Andenken an den gnädigen
Verwaltungserlass über das Recht auf Brückengeld wach
zu halten. Die Hauptstraße von dem bezeichneten Punkte der
Erft bis zur letzten Brücke mitten in der Stadt hat ihren Namen
behalten (rue principale = Hauptraße). "Die Innenstadt"
von der Brücke bis zum Lipper Tor wurde jetzt Salmstraße
(rue de Salm) genannt, um das freundliche Andenken an das edle Geschlecht
von Salm in den Herzen der verschiedenen armen Familien wach zu
halten, die durch die Wohltaten dieses hochgeachteten Hauses ernährt
und gekleidet worden sind. Der Marktplatz behielt seinen Namen (La
plache du marché), und die sogenannte Hundsgasse wurde umgetauft
in rue d'Emulation = Wetteiferstraße, um dadurch das Andenken
an die rührigen Bewohner dieser Straße zu ehren, die
diesen Ruhmestitel für ihren außerordentlichen Fleiß
verdienen.(Dort wohnten viele Handwerker) Die Stadttore haben auch
die alten Bezeichnungen behalten: Kölner Tor, Lipper Tor und
Schlosstor. Die französischen Namen wurden eingeführt,
um "die Hauptsprache des Kaiserreiches zu fördern",
wie es in der oben erwähnten Verordnung hieß. Auch bei
der Auswahl von Kirchmeistern und Gemeinderäten sollten solche
Personen bevorzugt werden, die der französischen Sprache mächtig
seien. In einem Bericht vom 14. November 1810 heißt es, dass
die Pfarreien Auenheim und Kirdorf "ne competent aucun individu
qui sait la langue generale de l'empire" (keinen Menschen aufweisen,
der die Hauptsprache des Kaiserreichs versteht). Nur der Beigeordnete
sei ein wenig darin unterrichtet. Und in der namentlichen Aufzählung
der 10 Gemeinderatsmitglieder Joh. Wilh. Huttanus, Franz Andreas
Dolff, Heinr. Sieben, Heinrich Greeven, Jean Wolff, Jean Hamacher,
Konstantin Winters, Jean Broich und Heinr. Hambloch, die in einem
Bericht vom 7. Dez. 1810 enthalten ist, wird hervorgehoben, dass
nur die 5 ersten einige Kenntnisse der französischen Sprache
haben. In den Elementarschulen musste allerdings besonderer französischer
Unterricht erteilt werden. In Bedburg besorgte das der Schulmeister
Wilhelm Wolff und in Auenheim hatte sich der Pfarrer bereit erklärt,
diesen Unterricht gratis zu erteilen. Aber in Kirdorf hatte niemand
die notwendigen Kenntnisse; deshalb wollte man den Bedburger Sprachlehrer
Bollbach engagieren. Der beanspruchte aber dafür ein jährliches
Gehalt von 600 francs. Das ging über die Kräfte der ziemlich
armen Pfarre. Man wusste sich nicht anders zu helfen, als dem Lehrer,
der gleichzeitig Küster war, aufzugeben, sich selbst für
den französischen Unterricht vorzubereiten.
Aber auch der Bürgermeister ist noch nicht so ganz firm mit
der amtlichen Sprache. Ein Gutachten über den Zustand der Erftbrücken,
das der Maurermeister Becker zu Caster aufgestellt hatte, ließ
Herr Oeppen sich in Köln vom Sprachmeister Dubois ins Französische
übersetzen und zahlte dafür aus seinem Privatbeutel 3
Reichstaler. Trotzdem soll es nicht ganz einwandfrei gewesen sein.
XV.
Wie überall im Rheinland, so hat auch in Bedburg die französische
Regierungszeit ihre guten Seiten gehabt. Wir hörten schon eingangs,
dass jetzt gegen die Verwahrlosung der Häuser, besonders der
Strohdächer und die damit verbundene Feuergefahr energisch
Front gemacht wurde. Der Wegebau wurde tatkräftig gefördert,
die Sauberkeit der Straßen streng durchgeführt. Um den
19. Vendémaire des Jahres X (11.10.1801) bat der Bürgermeister
die vorgesetzte Behörde, ihm scharfe Zwangsmittel an die Hand
zu geben, um die Einwohner zu Bedburg anzuhalten, "den Gassenkoth
wegzuschaffen", und eine spätere Verordnung verlangt,
dass wenigstens "alle Sambstäge" der Straßendreck
fortzuschaffen sei. Auch auf den Feldern mussten die Flutgräben
und Wasserschlenken in der trockenen Jahreszeit stets neu ausgeworfen
werden. Die Mäuseplage soll gemeinsam bekämpft werden;
Spione überwachen das. Für den Friedhof wurde die Anordnung
getroffen, die Toten wenigstens 3 Fuß tief zu begraben.
Dem Gesundheitswesen wird überhaupt erhöhte Aufmerksamkeit
ge-schenkt. Die Ärzte müssen alljährlich berichten,
wie viel Kinder sie gegen Pocken geimpft haben. 1810 starben in
4 Monaten 32 Kinder an dieser unheimlichen Krankheit
Seit 1805 gab es auch eine Apotheke in Bedburg. Der Bürgermeister
schrieb am 24 Brumaire XIV (15.11.1805) an den Apotheker Krott in
Bergheim, der die Konkurrenz nicht gern sah: "Der Herr Konrad
Harff hat sich in der Eigenschaft eines Apothekers, worin er dahier
sich jüngsthin niederließ, mittels Auflegung der hierzu
gesetzlich vorge-schriebenen Urkunden bei mir gehörig gerechtfertigt
und entspricht vollkommen den Wünschen der hiesigen Gegend
durch die beste Arznei und geschwinde Bedienung. Überdies werden
Sie ihn in den ... Listen des Departements gefunden haben ..."
1810 kauft dann ein Apotheker Wilhelm Hoevels auf dem Markt von
der Witwe Stroeder ein Haus. Er wird 1811 auch Sekretär der
Gemeinde in Polizeiangelegenheiten und Vertreter des Beigeordneten.
Neben den Badern, die sich Wundärzte nennen durften, wenn sie
eine besondere (handwerksmäßige) Ausbildung durchgemacht
hatten, begegnen wir in der französischen Zeit auch dem ersten
Doktor der Medizin in Bedburg, dem Herrn Herzig. Zwischen ihm und
dem Apotheker Harff entbrannte ein heftiger Streit über die
Abgrenzung ihrer Kompetenzen. Der Bürgermeister entschied,
dass der Arzt seinen Kranken die Medizin nicht mehr selber liefern
und der Apotheker nichts ohne ärztliches Rezept abgeben dürfe.
Einheitliche Maße und Gewichte wurden eingeführt und
regelmäßig nachgeprüft.
Raummangel verbietet noch weitere Einzelheiten aufzuzählen,
aber wir hoffen später noch einmal Ergänzungen bringen
zu können; denn die alten Bücher haben uns viel zu erzählen;
sie spiegeln wie eingangs erwähnt wurde, im kleinen das große
Weltgeschehen wieder und gewäh-ren uns reizvolle Einblicke
in das Leben und Treiben längst vergange-ner Tage.
Die
Ausführungen über "Bedburg zur Franzosenzeit"
sind eine Abschrift dreier Aufsätze von Dr. Kabza im "Erft-Bote"
des Jahres 1935.