Agathator Kaster & Mühle Grottenherten
Schloss Bedburg

 

Bedburg zur Franzosenzeit
Beiträge zur Heimatgeschichte
von Studiendirektor Dr. Alexander Kabza


Einleitung
Im Oktober des Jahres 1794 rückten die siegreichen französischen Truppen in das gesamte linksrheinische Gebiet ein und errichteten eine Fremdherrschaft, die erst nach 20 Jahren gestürzt werden konnte. Zu-nächst ließ man die alten Verwaltungseinrichtungen bestehen, aber die einheimischen Beamten hatten einen schweren Stand gegen die rück-sichtslose Soldateska. In Aachen wurde dann 1795 eine Zentralverwaltung eingerichtet, der das Land zwischen Maas und Rhein - eingeteilt in acht Bezirke - unterstand, seit 1796 wurde sie als Generaldirektion für das Gebiet zwischen Mosel, Maas und Rhein maßgebend. 1797 erhielt dann das ganze besetzte Gebiet in dem hochbegabten General Lazare Hoch einen militärischen Befehlshaber, der mit eiserner Strenge gegen die überall eingerissene Misswirtschaft vorging und zunächst die vor 1794 tätig gewesenen Behörden und Gerichte wieder in ihre alten Rechte einsetzte. Aber die Hoffnung, dass nun auch die glücklichen Zeiten der früheren Jahrzehnte wiederkehren würden, erfüllte sich nicht. Durch unerhöhte Kontributionen und militärische Belegung war das Volk in ärgste Not geraten und auch die immer häufiger werdenden Aushebungen waren nicht geeignet, Begeisterung für die Fremdherr-schaft hervorzurufen. Der Lockvogel der linksrheinischen Republik zog bei den anständig Gesinnten auch nicht. Nur jugendliche Phantasten und politische Geschäftshuber verfielen dieser wahnwitzigen Idee. Zu deutlich trat das Ziel Frankreichs, die Rheingrenze, allmählich zu Tage.
Der seit dem 5. Oktober 1793 eingeführte französische Kalender musste im amtlichen Verkehr angewandt werden. Die Monate hatten folgende Namen: für den Frühling: Germinal = Keimmonat (21./22. März - 19./20. April) Floréal = Blütenmonat (20./21. April - 19./20. Mai), Prairial = Wiesenmonat (20./21. Mai - 18./19. Juni); für den Sommer: Messidor = Erntemonat (19./20. Juni - 18./19. Juli), Thermidor = Glutmonat (19./20. Juli - 17./18. August), Fructidor = Fruchtmonat (18./19. August - 16./17. September); für den Herbst: Vendémiaire = Weinlesemonat (22./24. September - 21./23. Oktober), Brumaire = Nebelmonat (22./24. Oktober - 20./22. November), Frimaire = Reifmonat (21./23. November - 22./23. Dezember); für den Winter: Rinose = Schneemonat (21./23. Dezember - 19./21. Januar), Pluviose = Regenmonat (20./22. Januar - 18./20. Februar), Ventose = Windmonat (19./21. Februar - 20./21. März). Dazu kamen 5 Ergänzungstage, alle vier Jahre ein 6. Sie werden vor dem Herbst eingeschoben. Das Jahr 1 der neuen Zeitrechnung lief ab 22. Septmeber 1792. Bei der Umrechnung ist zu beachten, dass die Jahre III, VII und XI, also 1794/95, 1798/99 und 1802/03 von den Franzosen als Schaltjahre gerechnet wurden, während der Gregorianische Kalender solche 1796 und 1804 hatte. 1805 hat Napoleon den republikanischen Kalender wieder abgeschafft.
1798 wurde dann die gesamte Verwaltung nach französischem Vorbilde neu eingeteilt. Der ganze Niederrhein zwischen Köln, Aachen und Kleve bildete das Roerdepartement mit dem Sitz in Aachen, wurde von einem französischen Präfekten geleitet und zerfiel in mehrere Bezirke (Arrondissements), an deren Spitze Unterpräfekten standen. Bedburg gehörte zum Kölner Bezirk und zum Kanton Bergheim. Seit 1802 war das ganze Gebiet der Regierung in Paris unterstellt mit allen Rechten und Pflichten der altfranzösischen Departements.
Durch ein Tagebuch des Bürgermeisters Oeppen aus dem Jahre 1800/1801 und mehrere Copie-Hefte aus der Zeit von 1803 bis 1811 sind wir in der glücklichen Lage, Einblicke in die Vorgänge dieser Zei-ten zu tun und damit aus der Geschichte der engeren Heimat reizvolle Illustrationen zu dem großen Weltgeschehen zu gewinnen, das mit der Epoche der französischen Revolution seinen Anfang nahm.

I.
Mitte Oktober 1800 wurde der Bürgermeister Reiner Oeppen, ein Sohn des früheren Bürgermeisters Oeppen, zum Maire (Bürgermeister) und der Bürger Martin Schnabel aus Frauweiler zum Adjunkten (Beigeordneten) ernannt. Tags darauf versammelten sich um 2 Uhr die Einwohner vor dem Gemeindehaus, und nach der Vereidigung der beiden Neu-ernannten hielt der Bürgermeister eine Ansprache, die "die Anempfehlung von reinem Patriotismus zum Ziel hatte".


Abbildung 1: Grabstein v. Reiner Oeppen auf dem "Alten Friedhof"

Reiner Oeppen war ein äußerst gewissenhafter Verwaltungsbeamter, führte über seine Amtsgeschäfte genau Tagebuch, und so können wir uns heute noch ein ziemlich klares Bild von den Verhältnissen in Bedburg zur damaligen Zeit machen.
Die erste Amtshandlung war die Ernennung des Bürgers Johann Maaßen zum Sekretär und des Peter Weitz zum Polizeisergeanten. Der Erstgenannte wurde allerdings nach Jahresfrist durch einen Verwandten des Bürgermeisters ersetzt. Die französische Regierung hielt streng darauf, dass Geburts-, Sterbe- und Heiratsregister sorgfältig geführt wurden. Wer eine Anzeige unterließ, oder eine falsche Meldung erstatte, hatte Aburteilung vor dem Zuchtgericht in Köln zu gewärtigen. Die Kirchenbücher wurden eingezogen, nachdem die Pfarrer Abschriften gemacht hatten, und von Zeit zu Zeit wurden die kirchlichen Eintragungen mit den amtlichen Melderegister verglichen.
Fremde mussten noch am Tage ihres Eintreffens angemeldet werden. Diese Bestimmung galt für die Gastwirte und für Private. Den Juden wurde eine besondere Verordnung darüber an ihr Bethaus geheftet.
Wohnungswechsel, besonders nach einem anderen Ort, war damals nicht ganz einfach. So lesen wir, dass sich die Gemeinde Auenheim gegen die Niederlassung eines Johann Ponschen aus Wiedenfeld wehrt, "weil derselbe ein Tagelöhner mit 5 unversorgten brodlosen Kindern sei, nebstdem eine Kuh auf fremde Güte hatte, indem derselbe weder eigene noch Pachtländereien besitze usw." Man kann nicht behaupten, dass das sehr sozial gedacht war. Geschickter drückt sich eine Bedburger Polizeiverordnung vom 15. Messidor (4. Juli) aus: Weil "verschiedene Hauseigentümer aus Gewinnsucht verleitet, sich gesetzwidrig beigehen lassen, aus anderen Mayerien (Bürgermeistereien) fremde, ungesittete, schlecht Denkende, dem Wohl der Gemeinde äußerst nachteilige, oder auch redliche, aber blutarme Leuten aufzunehmen, ohne die nötige Anzeige von solchen Veränderungen gemacht zu haben", wird bestimmt, dass jeder beabsichtigte Mietvertrag mit Auswärtigen vorher vom Maire zu genehmigen seien. "Diese Verordnung ist von der Kanzel zu verkündigen."


Abbildung 2: Ansicht des alten Augustinerklosters in Bedburg

Die Pfarre war durch Säkularisation (Einziehung von Gütern, die vorher Eigentum der Kirche waren) arm geworden; die Einkünfte reichten kaum hin, um die notwendigen Ausgaben für den Gottesdienst und die Besoldung von Pfarrer und Küster zu bestreiten. An Neuanschaffungen und größere Reparaturen war gar nicht zu denken. Dabei wurde die Gemeinde bis zum Jahre 1809 im Unklaren darüber gelassen, was mit dem alten Kloster geschehen sollte, das der Bürgermeister in zahlreichen Eingaben als Wohnung für den Pfarrer und die Vikare verlangte, weil das auch von alters her so gewesen sei. Durch einen Erlass aus Schönbrunn vom 7.10. 1809 wurde endlich das Gebäude der Gemeinde zu dem beantragten Zwecke überlassen.
Seit 1808 durfte auch in Frauweiler wieder Gottesdienst gehalten werden, nachdem das Gehalt für einen besonderen Vikar sichergestellt war.


Abbildung 3: alte Klosterkirche in Frauweiler

II.
Alle Häuser wurden fortlaufend nummeriert und jeder Bewohner war verpflichtet, eine ordentliche Leuchte, eine geschlossene Laterne anzuschaffen. Es fanden häufig Kontrollen darüber statt. Säumige wurden in Polizeistrafe genommen. Früher waren durch offene Leuchten, mit denen die Bürger auch in die Ställe gingen, häufig Brände entstanden.
Der Verhütung von Feuersbrünsten galt auch die Verordnung, dass am Kamin kein Stroh oder Flachs liegen darf und dass die Asche in gehöriger Entfernung vom Hause aufbewahrt wird. Aber bei Revisionen wurde immer wieder am Kamin Heu, Gebreit und Flachs gefunden, besonders bei den Häusern der Witwen, die ja während des Winters haupt-sächlich am Spinnrad saßen.
Durch einen schweren Sturm am 18. Brumaire X (9. Nov. 1801) war viel Schaden angerichtet worden. Besonders die Dächer und Kaminaufbauten hatten schwer gelitten, so dass in einzelnen Fällen das Feuermachen polizeilich verboten werden musste, so z.B. bei Gertrud Nobis in Buchholz, "weil ihr Kamin dem Strohdach gleichgemacht ist", und bei Matthias Friedrichs in Kirdorf. Die Ortsvorsteher (Préposé) werden mit ihrem Vermögen haftbar gemacht, wenn die Schäden nicht bald ausgebessert sind und dadurch eine Feuersbrunst entsteht. Am 4. Prairial (1801) erscheint eine Polizeiverordnung, dass alle Kamine untersucht und gefegt werden müssen. Schornsteinfeger Bürger Jaminco aus Düren wird am 18. Thermidor mit der Revision beauftragt.
Die Feuerlöschgeräte werden gut in Ordnung gehalten. Der Hamächer Wilh. Cremer muss die 6 Brandspritzen-Röhren mit Drahn (Tran) und Umschlitt (Talg) schmieren, und der Hufschmied Johann Steinhauer hält die Brandhaken in Ordnung. 1810 sind 3 besondere Feuerpumpen vorhanden und seit 1808 gab es auch Brandinspektoren.
Am 25. Vendemiaire XI (17.10.1802) "wurde die Gemeinde Bedburg von Hauß zu Hauß versammelt und den erschienenen ernstlich und strenge vorgehalten: 1. sollte keiner nach dem 29. dieses Monats oder St. Ursula-Tag (also dem 21. Oktober) im städtchen mehr flachs schwingen, sondern nach altem Herkommen damit an die Vogelstange gehen, um der Feuergefahr auszuweichen usw."
Tags darauf wurde "Wittib Engel Hartmann von Blerichen dem Friedensrichter angezeigt, weil sie Flachs im Backofen getrocknet habe, welcher nachher in ihrer stube in brandt geraten ist, mit dem Ersuchen, diese am Polizei Gericht beispielmäßig (exemplarisch) zu strafen."

III.
Der Wachdienst ist genau geregelt und muss streng ausgeübt werden. Alle 18-60jährigen Männer sind zu diesem Dienst verpflichtet. Knechte erhalten keine besondere Vergütung dafür. Die Ortsvorsteher der einzelnen Dörfer werden persönlich haftbar gemacht, wenn durch säumigen Wachdienst "Brand- und Diebsschaden geschieht".
Für jede Nacht ist in jeder Pfarre ein Wacht-Kommandant bestimmt, der dafür sorgt, dass der Dienst von 9 Uhr abends bis morgens 5 Uhr (später 4 Uhr) stattfindet. "Wird er säumig befunden, so hat er 3 francs Strafe zu zahlen und jeder seiner Untergebenen 20 Stüber (1 Stüber = 8,21 Pfennig); davon wird Licht für die Wachtstuben beschafft." Wer behauptet, 60 Jahre alt, also nicht mehr zum Wachtdienst verpflichtet zu sein, muss einen amtlichen Geburtsschein vorzeigen. In Broich gab es nämlich mehrere Bürger, die plötzlich ihr hohes Alter entdeckten.
"Die Wache muss in Stärke von 6 Mann unregelmäßig "die ganze nacht hindurch alle Dörfer durchwandern, so dass der Bösewicht niemalen weiß, zu welcher zeit die wache hier oder dorten seyn kann (...) die wache hat ferner alle nach 10 uhr über die straßen und an den sogenannten leimlöcher befundenen verdächtige persohnen auf zu heben..."
Über die hauptamtlich angestellten Nachtwächter lesen wir wenig Erfreuliches. Am 26. Dezember 1807 musste der Nachwächter Wilhelm H. dem Friedensrichter angezeigt werden, weil er "in solch hohem Grad der Trunkenheit erkannt wurde (10 Uhr abends), dass derselbe in keiner Hinsicht den ihm anvertrauten Dienst thuen konnte. Auf so viele Klagen der Bürgerschaft über die Dienstvergessenheit u. fast ohnunterbro-chene Trunkenheit der Nachtwächtern wollten meine (des Bürgermeisters) wiederholte Warnungen aushelfen, im gegenteil geht die nächtliche Unsicherheit des städtchens ihren Weeg vorwärts, daher sehe ich mich (...) genötigt, die Trunkenheit und Dienstvergessenheit von Wilh. H. mit der bitte zu berichten, denselben mittels angemessener polizeistrafe auf bessere Weege zu führen."

IV.
Die Zeiten waren unsicher. Räubereien und Einbrüche kamen häufig vor. Viel lichtscheues Gesindel wurde aufgegriffen und sofort dem Friedensrichter Correns in Bergheim vorgeführt. Die Wwe. S. in Geddenberg wurde angezeigt, "weil sie diebische Gängler" aufnahm, Peter F. verhaftet, weil man Diebesgut bei ihm fand. Ein ganz schlimmer Geselle, Jos. Schoenens von Morken, der in Buchholz im Hause einer übelbeleumdeten Frauensperson verhaftet wurde, erhielt vom Kölner Zuchtgericht 14 Jahre schweren Kerkers ("in Eisen"). Die Beispiele lassen sich beliebig vermehren.
Aber auch Felddiebstähle sind an der Tagesordnung. So wurden Gertrud P., Elisabeth F., die Frau von Peter F., und die des Hein R. "wegen verübten Felddiebstahls hierher gebracht und 24 Stunden im Civilarrest aufbewahrt". - Auch die Kinder Margaretha L. und Eva B. wurden bei demselben Vergehen ertappt und vorgeführt, aber "in Rücksicht ihrer zarten Jugend für diesmahl nur wörtlich bestrafft". - Als in Blerichen und Kirdorf auch die Strafen nichts fruchteten, wurde verboten, dass sich vor Sonnenaufgang nach Sonnenuntergang und in der Mittagszeit zwischen 11 und 1 Uhr jemand auf dem Felde zeigte, mochte er Eigen-tümer sein, oder nicht. In der Erntezeit wurde dieses Verbot auf die ganze Gemarkung ausgedehnt.
Am 8. Ventose (27.2.) erhält der Feldschütz Pet. Becker von Oberembt die Ermächtigung, das Kirdorfer und Bedburger Feld gegen "Gebührnisse", aber ohne fixes Gehalt zu bewachen; am 4. Messidor (23.6.) wird Hilger Könen von Buchholz als Feldschütz angestellt. Aber alle Verbote und Sicherheitsmaßnahmen können nicht verhindern, dass immer wieder Übertretungen vorkommen. Es wird das Brüderchen der Frau Jos. F. in Geddenberg beim Felddiebstahl ertappt und gibt an, von der Schwester geschickt zu sein. Frau F. wird deshalb vor die Wahl gestellt, 3 Tage Arrest auf der Ortswache abzusitzen, oder dem Friedensrichter vorgeführt zu werden. Sie wählt das erste.
Eine andere Art von Diebstahl war das sogenannte "Kinkelweiden", d.h. Viehtreiben auf fremde Brache und an den Wegen vorbei. Es war zur Mittags- und Abendzeit streng verboten, sonst nur erlaubt, wenn man die schriftliche Erlaubnis des Grundstückeigentümers bei sich trug und das Vieh am Seile führte.

V.
Eine ähnliche Unsitte war das unberechtigte Holzholen aus den Büschen. Am 1. Frimaire X (22.11.1801) lesen wir folgende Eintragung: "Die Armen beschweren sich, dass wohlhabende Bürger dürres Holz sammeln, das doch den Armen zusteht. Weil nun
1. die Aechtheit dieser Anklage durch die tägliche Erfahrnis erwiesen ist,
2. mittels dieses Unfugs die Allmosen der Holzbeerbten in dem nemblichen Augenblicke in die Hände niederträchtiger Geizhälsen oder Ver-schwendern fallen, worin die heimlich bedürftigste Menschenklasse mit Hunger und Kälte streitet,
3. just dieselben, welche schamlos genug sind, den Bettlern ihr Sammelholz zu entziehen, eben die nemblichen sind, welche die häufigsten und schädlichsten Diebstähle an Stock- und Stammholz verüben, ordnet der Maire an, dass niemand mehr ohne "Erlaubnis-Charte dürres Holz sammeln darf". Der Förster Michael Merckenich wacht darüber, dass nur mittwochs und samstags gesammelt wird, den ganzen Tag außer bei Mittagszeit. Dieser Michael Merckenich war ein Angestellter des Grafen Salm; er legte am 28. Pluviose dem Bürgermeister den Ver-eidigungsnachweis dass er "als Förster des Bürgers Salm dahier" war.
Weil nun die gräflichen Besitzungen zum größten Teil schon zu Nationalgütern erklärt worden waren, zog man den Förster auch zum Gemeindedienst heran. Damals waren nach einer Zusammenstellung des Bürgermeisters noch 547 Morgen vorhanden, davon gehörten dem Kloster Bedburg 37 Morgen, der sogenannte "Mönchebusch", dessen Reste wir heute hinter dem Sportplatz sehen; 6 Morgen der Pastorat, am Broich; 37 Morgen, die 16 Einwohnern von Bedburg gehörten; 420 Morgen waren Eigentum des Grafen, davon lagen 128 ½ um Magershof herum, 206 bei Garsdorf, 94 ½ bildeten das Burgbroich oder den "Erft-busch". 1 Morgen war der sogenannte Eichelkamp. Ferner gehörten dem Abt von Kamp (am Niederrhein) bei Gommershovon 37 Morgen.
Bei der Aufzählung wird besonders vermerkt, "dass das Kloster Bedburg von seinen Büschen den oel zur Pfarrkirche Bedburg geben, nicht weniger der Graf Salm den Bedburger Einwohnern unter der schar der forstbedienten das Holz aus den Nachbarbüschen belassen müsse, dergestalt, dass, wenn der Morgen 10 Reichsthaler gelte, derselbe den Bed-burger bürgern zu 6 Reichsthalern verbleiben müsse."
Außer dem Holz hatten die Bedburger noch ein wertvolles Brennmaterial im Torf. Im Jahre 1800 wurden 22 Familien von Broich, 31 von Geddenberg und 26 von Buchholz damit aus dem "Gemeinheitsbroich" beliefert. Nach dem Stechen mussten die Löcher wieder vorschriftsmäßig zugeworfen werden. Wer das versäumte, wurde für das nächste Jahr von der Belieferung mit Torf ausgeschlossen. So erging es 1801 vier Familien aus Broich. Zeitweise haben die Franzosen das Torffeuern ganz verboten.
Am 28. Vendémaire des Jahres X (1801) wird ausdrücklich erwähnt, dass "die Wittib Gräfin Salm ihren Wohnort hier zu Bedburg gewählt". Nachdem am 16. Ventose ihre Güter beschlagnahmt worden waren, musste sie offenbar aus steuerlichen Gründen angeben, welches ihr ständiger Wohnsitz sei. Eine spätere Ordre wollte den Privaten alle Rechte auf die Nationalgüter nehmen, wurde aber bald dahin abgeän-dert, dass bis zur endgültigen Entschädigung die früheren Besitzer ihre alten Rechte weiter ausüben dürften. Das Schloss mit allen Liegenschaften wurde später auf 114.920 francs abgeschätzt.

VI.
Neben den bisher aufgezählten Schädigungen im Wald und Feld wird in dem Oeppen´schen Tagebuch auch bitter Klage über die Verwüstungen geführt, die von unbewachten Pferden angerichtet werden. Verschiedene Einwohner von Blerichen hatten sich darüber beschwert, dass "die pferde täglich großen Schaden im felde zurichten, und dieses einzig daher entstünde, dass der Préposé (Vorsteher) zu Blerichen die Klister und frieden (Einfriedungen) aufwerfen zu lassen, versäume". Deshalb bestimmte der Maire, dass "alle anschließenden" ihre Frieden aufwerfen müssen, sonst geschieht es auf ihre Kosten durch eigens angenommene Arbeiter. Dasselbe wird auch für Broich und Geddenberg angeordnet. Dort stellt man den Caspar Zimmermann und den Anton Roderigo als Aufseher der Pferde an. Sie erhalten pro Pferd 6 Schillinge (etwa ½ Mark) und zu Kirmes einen Weck.
Auch die Hunde sind zu einer Landplage geworden. "Bei den jezigen heißen Tagen hört man leider hundert Unglücken von wüthenden Hunden. Die Ursache der Wuth entsteht groeßtenteils aus der Verwahrlosung der Hundehaltern; jeder Mann hält sich einen, unter dem Namen Fix oder Pudel bekannten Haushund, führt denselben überall mit sich, lässt denselb ganze Tage im felde laufen, ohne für Saufen des Hundes zu sorgen. An einem frühen Morgen befinden sich viele unglücklich durch den biss eines einheimischen, wüthenden Hundes, der entweder im felde von bösen Hunden selbst gebissen, oder aus Mangel von Wasser in sich selbst wütend wurde. Diesen großen Unheilen möglichst vorzubeugen, macht die Sorge für die allgemeine Sicherheit hiermit zu befehlen nötig, dass von der jetzigen Stunde an jedem Hundshalter strengst verboten sei, seinen Haushund mit sich ins Feld zu nehmen. Würde jemand hierwieder frevelnd befunden werden, so hat jeder Bür-ger das Recht, den Hund tod zu schlagen oder zu erschießen. Der Ueberbringer des Hundes erhält nebst dem auf Kosten des Hundshalters eine angemessene Belohnung." Es handelte sich offenbar um eine Tollwutseuche. Schon vorher war einmal angeordnet worden, dass der Jäger Merckenich kontrollieren sollte, ob überall die nötigen Vorsichtsmaßregeln getroffen seien. Säumige mussten 20 Stüber zahlen, und ihr Hund wurde erschossen.
Damit ist aber das Sündenregister unserer Altvordern noch nicht abgeschlossen. Hermann M. von Kirdorf holte sich "bei Nacht und Unzeit" zum Bau eines neuen Backofens vom Kirchhof Steine, die der Gemeinde gehörten. Nach einer sachverständigen Schätzung hat er etwa 350 "Gemeinheitssteine" weggenommen und muss nun 7 francs Entschädigung bezahlen. Aus Wut verklatscht er den Wilhelm R., der zum Bau einer neuen Treppe ebenfalls Steine vom Kirchhof genommen hatte. Dieser zahlte 2 francs.
Am 18. Rivose geriet die ganze Gegend in Aufregung. In Auenheim war die Katharina Orth spurlos verschwunden und ihr Brotherr kam in Verdacht, sie ermordet und dann verscharrt zu haben. Mit einem großen Polizeiaufgebot wurde das ganze Anwesen untersucht und der Garten umgegraben; aber man fand nicht die geringste Spur und musste den Verhafteten wieder entlassen.
Ein Steckbrief vom 9. Pluviose beschreibt die "fünf Bösewichter, welche den Vater der Franken Republik, Bürger Bonaparte, tödten wollten."

VII.
Am 15. Pluviose wird bekannt gemacht: "Die französische Republik duldet jede Religion, sie verspricht jedem Gliede Schuz, und verbürget sich, dass der Gottesdienst auf keinerlei Weise gestört oder unterbrochen werden soll. Dem ungeachtet erlauben sich die hiesige Bier- und Brandweinzäpfer während des sonntäglichen Gottesdienstes, brave Religionsglieder dem Gottesdienst zu entziehen und jedem Muthwillen offenes Feld zu geben. Bürger! Ihr kennet selbst so gut Religions Pflichten, als gewiss auch die Religions Dultung und der Schuz des Gottesdienstes von Seiten der Franken Republik bekannt ist; daher werdet ihr selbst jene Polizeistrafe von 40 Stübern zum Wohl hiesiger Pfarr-Armen gesetzmäßig und billig finden, womit jeder Wirth ohne Nachsicht bestraft wird, welcher von nun an befunden wird, einem Bürger - reisende Fremde ausgenommen - während des sonntäglichen Pfarr-Gottesdienstes Bier oder Brandwein gezapft zu haben. Der im Wirthshaus zur nemlichen Zeit befundener Gast wird hingegen mit 20 Stüber zum Wohl der Pfarr-Armen bestraft werden. Der Pfarrer von Bedburg wird ersucht, gegenwärtige Polizei-Verordnung am morgigen und nächsten Sonntag wehrend des Pfarrdienstes in dem katholischen Bethhause zu jedermann Nachachtung zu verkünden".
Abends nach 10 Uhr durfte überhaupt nichts mehr verzapft werden. Dass solche Verordnungen nicht immer pünktlich befolgt werden, wissen wir ja aus Erfahrung. So wurde den 19. Rivose der Beschluss wegen Störung des Gottesdienstes noch einmal in Erinnerung gebracht,. Es heißt da sehr drastisch: "Wer einheimischen Vollsäufern während des sonntägigen Gottesdienstes zapft, soll beim Polizeigericht angezeigt werden."
Und am 25. Januar 1810 berichtet der Maire an den Friedensrichter Correns in Bergheim:
"Die Nachschwärmereyen in den Wirthshäusern nehmen dahier im städtchen dergestalten überhand, dass fast täglich bis zu ausbrechender Sonne gesoffen und Ausschweifungen begangen werden. Eine mehrmalen verkündete verordnung, um zehn Uhren die Wirthshäuser zu schließen, wird nur mit verachtung übergangen. Der insolenter Wirth glaubt gar, mit der patent Abgabe, die er zahlt, hätte er alles gethan, wozu er schuldig wäre, und er hätte sich an keine Polizei zu stören, daher entsteht es, dass brave Eltern klagen, dass ihre Kinder sich an ihrem beutel frevelen, um nur die Nächtlichen verschwendungen aushalten zu können. (...) Daher meine bitte, die in beiligendem Verbalprozes (Protokoll) benannte Individuen ym nächsten Polizeigericht zu bestrafen, und dabei des Wirthen nicht zu vergessen".
Erst ein Jahr später, am 14.1. 1811, lesen wir, dass die Strafen gewirkt haben, dass man nach 10 Uhr keinen Bürger mehr in den Kneipen antrifft. Nur die französischen Veteranen, die im Schloss und im Frauweiler Kloster untergebracht sind, stören sich an nichts, wollten "ehrsame Wirthe verführen".

Abbildung 4: Schloss und Mühle um 1795 ( Gemälde von F.A. Reuter)

VIII.
Mit der Nachbargemeinde Lipp scheint Bedburg damals auf nicht besonders freundschaftlichem Fuße gestanden zu haben. Gleich zu Beginn seiner Amtstätigkeit musste sich Bürgermeister Oeppen mehrmals mit dem Maire von Caster über Grenzstreitigkeiten in dem Gelände unserer heutigen Badeanstalt auseinandersetzen. Und als für die verschiedenen Ortschaften durch die Kantonalregierung der Termin für die Jahrmärkte festgesetzt worden war, wollten die Lipper "trotzweis" ihren Markt eine Woche früher abhalten, an dem für Bedburg angesetzten Tage. Herr Oeppen machte die vorgesetzte Behörde darauf aufmerksam, bat, "diesem frevelmuth zweckmäßig vorzubeugen" und verhinderte dadurch das unangenehme Konkurrenzunternehmen. Der Bedburger Markt war dann auch gut beschickt: 288 Füllen standen zum Verkauf, außerdem viel Eisenwaren, Flachs und hölzerne Artikel. Zahlreiche Buden waren aufgeschlagen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung wurde von Bergheim Gendarmerie herangezogen, außerdem von Blerichen und Kirdorf für den Vormittag 10 Schützen, 8 von Buchholz und Garsdorf als Ablö-sung am Nachmittag. Die Wirthe mussten vorher 50 Franken an das Wohltätigkeitsbureau zahlen, dann durften sie sonntags, montags und dienstags Musik spielen lassen. Dazu war auch sonst immer besondere Erlaubnis erforderlich. Die Junggesellen durften im Floréal (zur Frühkirmes) einmal Musik halten: In Auenheim am 6., in Bedburg am 13., in Frauweiler am 20. und in Kirdorf am 27. Es kommen also nur Kirch-dörfer dafür in Frage. Als die von Garsdorf einmal ohne Erlaubnis aufspielten, gab es eine strenge Untersuchung. Die Gebrüder Nobis, Ludwig Düsemann und Georg Müller wurden deshalb bestraft.
Das mancherorts übliche Mailäuten wurde verboten, weil "dabei weder die Ehre eines höheren Wesens befördert, noch die Gemüter der Einwohner zu einem erhabenen Ziel erbaut, im gegenteil zu zottischen Ausschreitungen Anlass gegeben wird". Dieser Erlass wurde in allen Pfarrkirchen verkündet, wie ja überhaupt die Kanzel oft benutzt wurde, um den Einwohnern wichtige Verordnungen bekannt zu geben. Prozessionen außerhalb der Kirche waren verboten, auch die seit fast 200 Jahren übliche Prozession von Auenheim nach Remagen. Am 8. Vendémaire des Jahres 1810 wird der Brudermeister der Apollinarisbruderschaft von Auenheim zur Verantwortung bestellt "wegen desfalfigen Collecten und der auf den 15. Oktober dem publicum zum Ausgehen bekannt gemachten procession". - "Der Brudermeister Wilh. Heinrich Dünwald erschien und erklärte, "dass er nicht gesinnt sei, eine Prozession von Auenheim auszuführen; die Kollekten wären sonst gehalten worden, um die mit Nervenkrankheit behafteten Personen in der sonst nach St. Apollinarisberg üblich gewesenen prozession auf Karren unentgeltlich hinzufahren, und daselbst eine Kerze zu opfern. Damalen nach Einstellung der Prozessionen, sei die Kollekte zur Anschaffung einer Kerze in der Kirche zu Auenheim und zur besonderen Unterstützung gebrechlicher Personen auf den Wunsch frommer Kristen beibehalten worden, wobei man sich der alten Bettel-Zettelen bedient habe, um die Verfälschung andere Einsammler zu verhüten, ohne dabey im Sinne zu führen, irgend wider französische Verordnungen anzugehen. Er sei auch erbietig, die Rechnung über die mehrjährigen Kollekten hier vorzubringen;" wozu ihm dann eine Frist von 3 Dekaden anberaumt wurde. (Jeder Monat war in drei Abschnitte von 10 Tagen (Dekaden) eingeteilt.)

IX.
Die Kirchmeister wurden jetzt von der weltlichen Behörde ernannt und hatten über die Kassenführung dem Bürgermeister Rechenschaft abzulegen. Der sorgte aber auch energisch dafür, dass die Pacht für die Kirchenländereien bezahlt wurde. Darin war man in den letzten Jahren sehr säumig gewesen. Die Kirchenrechnungen vom Jahre 1759 - 1800 wur-den am 16. Messidor X (5.7. 1801) bekannt gemacht.
Als die neuen Steuerrollen angelegt wurden, gab es natürlich viel Gezänk über die Einteilung der Ländereien nach ihrer Güte. Die Bürgermeister des Kantons versammelten sich häufig, diese schwierige Frage gemeinsam zu regeln. Al sie wieder einmal in Bergheim tagten, "zog sich inmittels Maire Krosch von Rheydt zurück, und wollte auf seinem Ungleichheitsideen-System starrend beharren". Für Bedburg wurde schließlich der Plan angenommen, den schon vor Jahren der alte Bürgermeister Oeppen aufgestellt hatte, der Vater des jetzigen. Danach wurde der Grundbesitz der einzelnen Gemeinden nach der Güte eingeteilt:

Klasse I. II. III. IV. V.
Bedburg 1/5 - 1/5 1/5 2/5
Broich - - ¼ ¼ 2/4
Geddenberg - - ¼ ¼ 2/4
Buchholz 2/5 1/5 1/5 1/5 -
Frauweiler 3/8 1/8 2/8 1/8 1/8
Garsdorf 2/5 1/5 1/5 - 1/5
Auenheim ½ ¼ ¼ - -
Rath ¾ - ¼ - -
Kirdorf-Blerichen ¾ - ¼ - -
Gommershoven ¼ ¼ ¼ ¼ -

"Die Büschen wurden 6 ¾ Morgen reduziert zu 1 Morgen mittlerer Ländereien angenommen, hergegen 2 Morgen Benden zu 1 Morgen mittlerer Klasse Ländereien, 1 Morgen Garten zu 1 Morgen bester länderei und die Hausplätze zu 1 Morgen bester länderei "angeschlagen." Nach dieser Taxe wurde die neue "Mutterrolle" für die Grundsteuer aufgestellt.
Daneben gab es noch Personen-, Mobiliar-, Fenster-, Tür-, Fahrtor- und Gewerbesteuer, abgesehen von den Kontributionen, die ab und zu den einzelnen Gemeinden auferlegt wurden. In der ersten Zeit der französischen Herrschaft hatte die Grafschaft Bedburg eine Anleihe von 12 und eine von 8 Millionen livres aufbringen müssen. Um die Einlösung der Zins- und Tilgungsscheine wurde ein heftiger Kampf geführt; schließlich setzte der Bürgermeister durch, dass der Pfarre Bedburg samt Kirdorf 10.361 livres, der Pfarre Auenheim 1.541 livres gutgeschrieben wurden. (Das livre war bis 1796 die französische Münzeinheit, ungefähr 1 franc; damals war das französische Geld schon stark entwertet, Assignatenwirtschaft). Dabei hatte der "Archivist und Registrator" Körfgen in Aachen seiner Heimatstadt gute Dienste geleistet. Er und seine Mitarbeiter erhielten als "Liquidationsräthe" für ihre Bemühun-gen ¼ % der gutgeschriebenen Summe.

X.

Aber auch sonst kämpfte der Bürgermeister um die Herabminderung der Lasten, die seiner Gemeinde aufgebürdet wurden. Denn neben den Steuern sind noch Spann- und Handdienste für das Militär zu leisten, Arbeiter müssen zum Festungsbau nach Jülich und Düsseldorf gestellt werden; nach Jülich aus dem Kanton Bergheim allein 800. Da wundert es uns nicht, wenn die Beitreibung der einmal festgesetzten Steuern und Abgaben auch mit unerbittlicher Strenge durchgeführt wird. Der Polizeisergeant Merckenich erhält für jede Mahnung einen Stüber von den Säumigen, und jeden dritten Tag erscheint er bei ihnen, bis alles bezahlt ist. Auswärtige Kontrolleure wachen über die Richtigkeit der Angaben. Am 21. Frimiaire (12. Dez.) erschien ein solcher aus Bergheim, notiert in Rath 4 Tore mehr als angegeben waren; bei Johann Finger, Jakob Schütz, Jakob Harff und Vinzenz Wiedenfeld; in Bedburg wurden 15 mehr angesetzt. Man beschwerte sich darüber, weil sogar die Tore von 7 unbewohnten Häusern versteuert werden sollten.
Der Steuerempfang wird für jedes Jahr öffentlich vergantet. Zahlungskräftige Bürger erbieten sich, das Steuereinziehungsgeschäft gegen einen gewissen Hundertsatz ( 2 ½ - 4 ½ %) der Einnahme zu besorgen. Der Bürgermeister muss alle 10 Tage die Rechnungen prüfen. Dabei standen ihm 1801 die Bürger Heinrich Anton Oeppen, Frz. Theißen, Adam Jobs, Peter Jos. Körfgen, Christian Kemps, Tillmann Heidemann, Johann Iven und Salomon Leyser als Rechnungsprüfer zur Seite. - Aber trotz sorgfältigster Aufstellung der Listen gab es auch damals Unzufriedene. Manche ließen sich sogar zu beleidigenden Äußerungen hinreißen. Am 8. Germinal (29. März) wird in Blerichen durch dort vorhandene Glocke die Gemeinde zusammengerufen und der Bürger Knips muss folgende Erklärung abgeben: "Es tut mir herzlich leid, dass ich aus Unbesonnenheit und Bosheit die jetzige oder vorige Verwaltungsobrigkeit mit einem Schandwort beleidigt habe. Ich bereue diesen fehler vor der ganzen Gemeinde". Am 3. Messidor (22. Juni) müssen die Bürger Vinzenz Schenkel und Gerard Becker in Frauweiler öffentlich Abbitte tun wegen Beleidigung des Beigeordneten Schnabel.
Die Gemeinde war in ihren Ausgaben sehr sparsam. Es wurden "dem maire zur Entschädigung und zur bestreitung der bureau-Kosten 70 francs, 79 centimes aufs ganze Jahr huldreich zugedacht". Der Polizeisergeant erhielt pro Monat 24 francs, der Briefträger anfangs desgleichen, später erbot sich der Bürger Peter Weitz, den Dienst für 16 francs zu versehen, die Flurschützen bekamen 15 francs monatlich.

XI.
Die Ausbesserung und Unterhaltung der Wege wird von den Anwohnern in natura übernommen; Drückeberger müssen hohe Geldbußen zahlen. Stadtmauern und Brücken waren dem Verfall nahe. Die Mittel zur Wiederherstellung sollten aus einem Brückenzoll gewonnen werden. Die Interessenten waren bereit, die Kosten vorzuschießen, wenn die Regierung einen solchen Zoll bewilligte. Als dann am 11. Messidor des Jahres XII (30. Juni 1803) ein Pfeiler der Hauptbrücke in der Mitte des Städtchens eingestürzt war, wurde die Angelegenheit dringlich, und am 7. Fructidor desselben Jahres (25. Aug. 1803) verlieh Napoleon dem Städtchen das Recht auf Brückenzoll. Dieser wurde meistbietend verpachtet und von Fuhrwerken bei der Ausfahrt aus der Stadt an beiden Toren erhoben. Der Müller, der mit seinen schweren Karren hauptsächlich die Brücken erschütterte, wollte sich drücken, indem er behauptete, der Zoll sei nur für die mittlere Brücke bewilligt und müsse auf dieser erhoben werden. Da sein Hauptverkehr nach der Gillbach hin ging, wäre er dabei gut weggekommen. Aber die Aufsichtsbehörde bestätigte die vom Maire getroffene Regelung.
Bedburg besaß damals nach einer Notiz vom 20. Germinal XIII. (10.4.1804) 4 Steinbrücken über die Erft und eine über den Brandgraben. Am 11.8.1804 heißt es: "da die am ende des städtchens an dem Lipper thor über den Brandgraben und die Erft stehende steinerne brü-cke jeden Augenblick der Gefahr ausgesetzt ist, einzustürzen, indem die fundamenten durch das wasser weggetrieben und der hauptbogen gespalten ist, so soll der Ansteigerer besagte brücke gleich ganz neu bauen, welche lang ist 13 meter 184 millimeter; er soll das Rosterwerk (les attenants) mit 628 meter holz belegen, und die brücke mit hausteinen überdecken lassen. Das Rosterwerk wird mit Holz gemacht, damit die steinerne brücke nicht vor und nach in den weichen Boden versinken könne." Auch das Straßenpflaster wurde damals ausgebessert, ebenso die Stützmauer an der Erft bei der Mühle. Über Arbeiten an der Stadtmauer erfahren wir leider nichts. Man hat sie wohl verfallen lassen. Nur dem Umstand, dass an einigen Stellen Aufbauten errichtet wurden, verdanken wir die Erhaltung des Stücks in den Hintergebäuden vom Hause Herrenbrück (neben der Apotheke) bis zum Ende des Grundstü-ckes Josef Gierling.

Abbildung 5: Rest der alten Stadtmauer an der Rückfront des Anwesens Kraus, auf das Fachwerkanbauten errichtet wurden.

XII.
Die Munizipalräte (Gemeinderäte) Heinrich Sieben (Präsident), Wilhelm Huttanus, der Rentmeister des Grafen, (Sekretär), Johann Hamacher, Johann Wolff, Gerard Wahlers, Johann Welter, Franz Wilhelm Müller, Wilhelm Klouth und Johann Broich, sowie die Anklags- und Urteilsgeschworenen Wilhelm Körfgen, Tillmann Heidemanns, Reiner Klefisch, Peter Eiffel, Gottfried Müller, Leonhard Henk, Michel Juris und Johann Schumacher (1801) versehen ihr Amt ohne Vergütung. Die Ortsvorsteher sind nur von Wache, Einquartierung und Handdiensten befreit. Das war allerdings schon eine erhebliche Vergünstigung; denn an Einquartierungen fehlte es nie. Die kleineren Abteilungen sollen gar nicht erwähnt werden. Am 30. Germinal (20. April) rückten 12 Offiziere, 12 Bediente und 650 gefangene Russen des Regiments Bikof ein. Davon wurden im Städtchen 8 Offiziere und 132 Mann untergebracht, die anderen auf die Ortschaften verteilt. Für den Weitermarsch nach Köln verlangte der Stab noch die Gestellung eines doppelspännigen Fuhrwerks zum Transport von Ausrüstungsgegenständen. Am 20. Floréal (10. Mai) folgt das 2. Bataillon der 94. Halbbrigade. Der Stab, die Grenadierkompagnie und 21 Mann der 1. Komp. bleiben im Städtchen, zusammen 10 Offiziere, 8 Pferde und 146 Mann. Am folgenden Tage kommt das 3. Bataillon der 10.. Halbbrigade, und in Bedburg werden wieder 8 Offiziere, 4 Pferde und 128 Mann untergebracht. Als am 30. desselben Monats 6 Kompanien (!) des 19. Kavallerie-Regiments einrücken sollen, begibt sich der Bürgermeister sofort nach Bergheim, um Beschwerde über die zu große Belegung zu führen. Tatsächlich wurden dann nur 2 Kompanien in Bedburg einquartiert, 2 kamen nach Hüchelhoven und 2 nach Oberaußem. Als Napoleon zum russischen Feldzug durch unsere Gegend kam, lagen längere Zeit Artillerie-Regiments in Bedburg.
Trotzdem die meisten Truppen Fleisch und Brot selbst mitbrachten, wurde doch schon bald über Teuerung geklagt. Auch sonst müssen allerlei unangenehme Vorkommnisse zu verzeichnen gewesen sein. Der kluge Bürgermeister ging Unannehmlichkeiten mit dem Militär dadurch aus dem Wege, dass er Beschwerden über die Einquartierung erst nach dem Abrücken annahm.

XIII.
Alljährlich wurden die jungen Leute, die das militärpflichtige Alter erreicht hatten, zur Auslosung nach Bergheim befohlen. Es war gestattet, einen Stellvertreter mitzubringen. Aber manch einer ist dabei schwer betrogen worden. Der Stellvertreter ließ sich eine große Summe auszahlen und machte sich nachher aus dem Staube. Es gab auch Unternehmer, die Ersatz besorgten; aber auch mit diesen machte die Gemeinde Bedburg böse Erfahrungen. Deshalb sah sich der Bürgermeister veranlasst, den jungen Leuten den Heeresdienst schmackhaft zu machen. "Durch mich ruft Sie die Stimme des Vaterlandes zum Dienst, und Ihre Rechtschaffenheit bürgt mir dafür, dass Sie ihr folge leisten, und nach geendigter Dienstzeit unter den Jubel Ihrer Mitbürger als Helden und Sieger zurückkehren werden."
Die Deserteure bereiteten ihren Angehörigen und der ganzen Gemeinde große Schwierigkeiten. Deshalb ermahnt der Maire die jungen Rekruten immer wieder eindringlich, dem Dienst treu zu bleiben. Es lag auch Veranlassung vor, streng darauf hinzuweiden, dass es verboten sei, Kriegsdienste bei fremden Mächten zu nehmen. Damit waren natürlich die deutschen Bundesstaaten gemeint. Man wollte die neu mit Frankreich vereinigten Gebiete streng gegen das übrige Deutschland abriegeln. Darauf deuten auch manche Verkehrs- und Zollmaßnahmen hin. Das linke Rheinufer sollte ein vollwertiger Bestandteil der französischen Republik werden. Die Gewerbetreibenden erhielten Einladungen zum großen Markt in Paris; die Bürgermeister mussten "auflauren, dass keine Kaufleute ohne patent, so jenseits des Rheines wohnhaft sind, diesseits des Rheins Waaren verkaufen"; "lufttragende Zöglinge des hiesigen landes werden aufgefordert, den Vieharzeneyschulen zu Alfort bey Paris beyzuwohnen"; zur Anlegung von "Pferdssutereien sollen die ersten Pferdsliebhaber und die schönsten Springhengste" gemeldet werden; wer Lust hat, Notar zu werden, soll seine Bewerbung einreichen; das Fest der Stiftung der Republik soll überall feierlich begangen werden. Dass die Bedburger aber über Nacht keine Franzosen geworden waren, geht daraus hervor, dass man sich mit Glockengeläut begnügt, im übrigen aber ruhig seiner Arbeit nachgeht. Wenn eine Verordnung nur in französischer Sprache ankam, ohne dass der deutsche Text beilag, wurde sie einfach nicht verkündet (wenigstens in der ersten Zeit). So erging es sogar einem Aufruf der Konsuln.
Für das große Friedens- und Vereinigungsfest am 30. Germinal X (20. April 1801) waren die Zeremonien vorgeschrieben: am Vorabend von 6-7 Uhr, am Tage selbst von 12-1 und von 6-7 Uhr musste mit allen Glocken geläutet werden, um 1 Uhr versammelte sich die Bürgerschaft auf dem Markt. Die Friedensartikel, eine Botschaft der Konsuln und eine Proklamation des Präfekten wurden verlesen. Der Bürgermeister benutzte aber die Gelegenheit, um auch wichtige Gemeindegeschäfte, die ihm wohl am Herzen lagen, zur Sprache zu bringen, da er seine Schäflein so schön zusammen hatte. Erst zum Schluss hielt er dann eine Ansprache "über die glücklichen Folgen des Friedens." (Gemeint ist der Frieden von Lunéville, durch den das linke Rheinufer mit Frankreich vereinigt wurde.)
Nach 10 Jahren lauten die Berichte über patriotische Feste allerdings schon anders. Am 21. April 1811 wurde die Geburt des französischen Thronfolgers, der den stolzen Titel eines Königs von Rom erhielt, im ganzen Reiche durch ein Kinderfest gefeiert. In Bedburg versammelten sich morgens um 9 Uhr die 11- und 12-jährigen Knaben und Mädchen und wurden in feierlichem Zuge zur Kirche geleitet. Etwa 50 von ihnen waren von den wohlhabenden Bürgern in lebhafte grüne Gewänder gekleidet, um der frohen Glückshoffnung Ausdruck zu verleihen, die das Leben der Kinder begleiten sollte. Der Pfarrer betonte in seiner Ansprache ganz besonders seine Anhängigkeit an die Person des Kaisers und beschloss die Feier mit den Te Deum. Alles war begeistert.
Am 8. Juni fand dann noch einmal eine besondere Feier für die ganze Bürgerschaft statt. Morgens traten um 9 Uhr vor dem Gemeindehause alle Beamten der Bürgermeisterei, die Kirchenräte, die Nationalgarde (Bürgerwehr), die französischen Veteranen und Zollbeamten an, und nachdem der Maire eine zündende Ansprache gehalten hatte, ging es im Festzug zur Kirche. Während des Hochamtes und des Te Deums wur-den Salven abgefeuert. Nachmittags gab es Freibier mit Tanzmusik und Scheibenschießen. Um 9 Uhr mussten alle Häuser illuminiert sein. Abends war Ball bei Reisinger (heute moderne Lichtspiele). Der Bür-germeister schrieb dem Pfarrer: "Da übrigens die Juden an dem Giebel ihres Gebetshauses eine Vaterundaltar errichtet, so wird es unserseits passend seyn, die einzig zur Straße gehende Chorfenster der Kirche glänzend zu beleuchten."

XIV.


Abbildung 6: Turm des ehem. Kölner Tors (im 19. Jh. gotisch umkleidet)

Am 22. Oktober 1810 meldet der Bürgermeister dem Unterpräfekten, dass die Straßen des Städtchens der Verordnung vom 11. August entsprechend neue Namen erhalten hätten. Der Sandweg vom Kölner Tor bis zum Ende der Erft wurde Napo-leonstraße genannt (rue de Napoléon), um das Andenken an den gnädigen Verwaltungserlass über das Recht auf Brückengeld wach zu halten. Die Hauptstraße von dem bezeichneten Punkte der Erft bis zur letzten Brücke mitten in der Stadt hat ihren Namen behalten (rue principale = Hauptraße). "Die Innenstadt" von der Brücke bis zum Lipper Tor wurde jetzt Salmstraße (rue de Salm) genannt, um das freundliche Andenken an das edle Geschlecht von Salm in den Herzen der verschiedenen armen Familien wach zu halten, die durch die Wohltaten dieses hochgeachteten Hauses ernährt und gekleidet worden sind. Der Marktplatz behielt seinen Namen (La plache du marché), und die sogenannte Hundsgasse wurde umgetauft in rue d'Emulation = Wetteiferstraße, um dadurch das Andenken an die rührigen Bewohner dieser Straße zu ehren, die diesen Ruhmestitel für ihren außerordentlichen Fleiß verdienen.(Dort wohnten viele Handwerker) Die Stadttore haben auch die alten Bezeichnungen behalten: Kölner Tor, Lipper Tor und Schlosstor. Die französischen Namen wurden eingeführt, um "die Hauptsprache des Kaiserreiches zu fördern", wie es in der oben erwähnten Verordnung hieß. Auch bei der Auswahl von Kirchmeistern und Gemeinderäten sollten solche Personen bevorzugt werden, die der französischen Sprache mächtig seien. In einem Bericht vom 14. November 1810 heißt es, dass die Pfarreien Auenheim und Kirdorf "ne competent aucun individu qui sait la langue generale de l'empire" (keinen Menschen aufweisen, der die Hauptsprache des Kaiserreichs versteht). Nur der Beigeordnete sei ein wenig darin unterrichtet. Und in der namentlichen Aufzählung der 10 Gemeinderatsmitglieder Joh. Wilh. Huttanus, Franz Andreas Dolff, Heinr. Sieben, Heinrich Greeven, Jean Wolff, Jean Hamacher, Konstantin Winters, Jean Broich und Heinr. Hambloch, die in einem Bericht vom 7. Dez. 1810 enthalten ist, wird hervorgehoben, dass nur die 5 ersten einige Kenntnisse der französischen Sprache haben. In den Elementarschulen musste allerdings besonderer französischer Unterricht erteilt werden. In Bedburg besorgte das der Schulmeister Wilhelm Wolff und in Auenheim hatte sich der Pfarrer bereit erklärt, diesen Unterricht gratis zu erteilen. Aber in Kirdorf hatte niemand die notwendigen Kenntnisse; deshalb wollte man den Bedburger Sprachlehrer Bollbach engagieren. Der beanspruchte aber dafür ein jährliches Gehalt von 600 francs. Das ging über die Kräfte der ziemlich armen Pfarre. Man wusste sich nicht anders zu helfen, als dem Lehrer, der gleichzeitig Küster war, aufzugeben, sich selbst für den französischen Unterricht vorzubereiten.
Aber auch der Bürgermeister ist noch nicht so ganz firm mit der amtlichen Sprache. Ein Gutachten über den Zustand der Erftbrücken, das der Maurermeister Becker zu Caster aufgestellt hatte, ließ Herr Oeppen sich in Köln vom Sprachmeister Dubois ins Französische übersetzen und zahlte dafür aus seinem Privatbeutel 3 Reichstaler. Trotzdem soll es nicht ganz einwandfrei gewesen sein.

XV.
Wie überall im Rheinland, so hat auch in Bedburg die französische Regierungszeit ihre guten Seiten gehabt. Wir hörten schon eingangs, dass jetzt gegen die Verwahrlosung der Häuser, besonders der Strohdächer und die damit verbundene Feuergefahr energisch Front gemacht wurde. Der Wegebau wurde tatkräftig gefördert, die Sauberkeit der Straßen streng durchgeführt. Um den 19. Vendémaire des Jahres X (11.10.1801) bat der Bürgermeister die vorgesetzte Behörde, ihm scharfe Zwangsmittel an die Hand zu geben, um die Einwohner zu Bedburg anzuhalten, "den Gassenkoth wegzuschaffen", und eine spätere Verordnung verlangt, dass wenigstens "alle Sambstäge" der Straßendreck fortzuschaffen sei. Auch auf den Feldern mussten die Flutgräben und Wasserschlenken in der trockenen Jahreszeit stets neu ausgeworfen werden. Die Mäuseplage soll gemeinsam bekämpft werden; Spione überwachen das. Für den Friedhof wurde die Anordnung getroffen, die Toten wenigstens 3 Fuß tief zu begraben.
Dem Gesundheitswesen wird überhaupt erhöhte Aufmerksamkeit ge-schenkt. Die Ärzte müssen alljährlich berichten, wie viel Kinder sie gegen Pocken geimpft haben. 1810 starben in 4 Monaten 32 Kinder an dieser unheimlichen Krankheit
Seit 1805 gab es auch eine Apotheke in Bedburg. Der Bürgermeister schrieb am 24 Brumaire XIV (15.11.1805) an den Apotheker Krott in Bergheim, der die Konkurrenz nicht gern sah: "Der Herr Konrad Harff hat sich in der Eigenschaft eines Apothekers, worin er dahier sich jüngsthin niederließ, mittels Auflegung der hierzu gesetzlich vorge-schriebenen Urkunden bei mir gehörig gerechtfertigt und entspricht vollkommen den Wünschen der hiesigen Gegend durch die beste Arznei und geschwinde Bedienung. Überdies werden Sie ihn in den ... Listen des Departements gefunden haben ..."
1810 kauft dann ein Apotheker Wilhelm Hoevels auf dem Markt von der Witwe Stroeder ein Haus. Er wird 1811 auch Sekretär der Gemeinde in Polizeiangelegenheiten und Vertreter des Beigeordneten.
Neben den Badern, die sich Wundärzte nennen durften, wenn sie eine besondere (handwerksmäßige) Ausbildung durchgemacht hatten, begegnen wir in der französischen Zeit auch dem ersten Doktor der Medizin in Bedburg, dem Herrn Herzig. Zwischen ihm und dem Apotheker Harff entbrannte ein heftiger Streit über die Abgrenzung ihrer Kompetenzen. Der Bürgermeister entschied, dass der Arzt seinen Kranken die Medizin nicht mehr selber liefern und der Apotheker nichts ohne ärztliches Rezept abgeben dürfe.
Einheitliche Maße und Gewichte wurden eingeführt und regelmäßig nachgeprüft.
Raummangel verbietet noch weitere Einzelheiten aufzuzählen, aber wir hoffen später noch einmal Ergänzungen bringen zu können; denn die alten Bücher haben uns viel zu erzählen; sie spiegeln wie eingangs erwähnt wurde, im kleinen das große Weltgeschehen wieder und gewäh-ren uns reizvolle Einblicke in das Leben und Treiben längst vergange-ner Tage.

Die Ausführungen über "Bedburg zur Franzosenzeit" sind eine Abschrift dreier Aufsätze von Dr. Kabza im "Erft-Bote" des Jahres 1935.




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